Ein »besonders geeignetes Gebiet« in der Emilia-Romagna (Foto: Maurizio Magnani)
Ein »besonders geeignetes Gebiet« in der Emilia-Romagna (Foto: Maurizio Magnani)

Durch die Tür raus, durchs Fenster wieder rein

Die italienische Staats-Regionen-Konferenz hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der Ausnahmeregelungen für die in 2020 beschlossene Ertragsreduktion von 50 auf 30 Tonnen Trauben pro Hektar für italienische Weine ohne Herkunftsangabe (ehemals Tafelweine) einführen will. Die Ertragsreduktion war vor dem Hintergrund der massiven Preiseinbrüche, die mit der extrem hohen Ernte 2018 einher gegangen waren, beschlossen worden und sie sollte einem Preisverfall als Auswirkungen der Pandemie entgegen wirken. 

Das Dekret trat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft. Nach Protesten, vor allem aus der Genossenschaftswelt, sollen in bestimmten Gemeinden, die »besonders gute Voraussetzungen für Weinbau« bieten, nun doch bis zu 40 Tonnen pro Hektar erlaubt werden. 

Diese Option war zwar schon lange diskutiert worden und die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen enthielt auch das neue Reglement von 2020, aber nun ist sie festgeschrieben. Die einzelnen Regionen müssen bis zum 31. Januar 2022 alle Gemeinden melden, die in die Ausnahmeregelung integriert werden sollen. 

Womöglich bleibt nur ein gallisches Dorf übrig, in dem die einst als Preisretter gefeierte Ertragsreduktion auf 30 Tonnen Bestand hält. vc

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

Christof Queisser

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.