Wer die Förderung für Neupflanzungen 2020 beantragen will, muss sich jetzt frühestmöglich bei der Kreisverwaltung melden.
Wer die Förderung für Neupflanzungen 2020 beantragen will, muss sich jetzt frühestmöglich bei der Kreisverwaltung melden.

Rebpflanzungen 2020 frühzeitig melden

Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium bittet Winzer um eine frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2020. Alle Antragssteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen hätten, sollten ihre Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abgeben. In Kürze werde von den Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular  für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2020 an alle Antragsteller verschickt. Daraufhin finde die vor-Ort-Kontrolle statt, die in diesem Jahr früher beginne. Die Meldung könne aber auch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden.

Laut Ministerium gelten alle Bedingungen bzw. Forderungen gemäß der zugrundeliegenden Richtlinie 2020 und der entsprechenden Checkliste weiter uneingeschränkt und sind zu beachten.

Für Antragsteller, die ihre Maßnahmen noch nicht fertig stellen könnten. Jedoch eine Auszahlung bereits spätestens am 15. Oktober 2020 wünschten, werde in diesem Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht, so das Agrarressort. Eine Mitteilung über die genaue Höhe der vorzulegenden Bürgschaft erhalte jeder Antragsteller in Kürze. Die unbefristete Bürgschaft müsse rechtzeitig bei der Hausbank beantragt und der Kreisverwaltung bis zum 30. Juni 2020 vorgelegt werden. Aufgrund der Bürgschaft könnten 80 Prozent des beantragten Zuschusses ausgezahlt werden. (jk)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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