Elsässer Stillweine müssen, laut Regierungserlass vom Mai dieses Jahres, ab dem Jahrgang 2021 auf dem Rückenetikett der Appellation Alsace (Elsass) oder Vin d’Alsace den Restzuckergehalt gemäß der EU-Verordnung ausweisen.
Die Weine müssen künftig mit »sec« (trocken), »demi-sec« (halbtrocken), »moelleux« (lieblich) oder »doux« (süß), gekennzeichnet werden. Alternativ kann eine Süßeskala verwendet werden, die die Geschmacksrichtungen ausweist.
Die EU-Verordnung definiert die Geschmacksrichtung in Abhängigkeit von Zuckergehalt und Weinsäuregehalt, analog zu deutschen Weinen. Trockener Wein enthält demnach entweder weniger als 4 Gramm Restzucker pro Liter oder er enthält weniger als 9 Gramm Restzucker/Liter und zugleich eine Säurekonzentration, die höchstens 2 Gramm/Liter niedriger ist.
Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Anzeigen, Prospekte, Verbraucherpreislisten, Rechnungen und Weinverpackungen.
Der Elsässer Weinverband CIVA begrüßt das neue Gesetz als einen logischen und richtigen Schritt. »Mit der Angabe erfassen die Verbraucher nun auf den ersten Blick eine Information, die eine wesentliche Rolle bei ihrer Kaufentscheidung spielt«, so der Verband in seiner Pressemitteilung. Red