Der Bundestag hat sich für die Reform des Weingesetzes ausgesprochen. Nächster Schritt ist die Annahme des Weingesetzes im Bundesrat. Foto: katatonia - stock.adobe.com
Der Bundestag hat sich für die Reform des Weingesetzes ausgesprochen. Nächster Schritt ist die Annahme des Weingesetzes im Bundesrat. Foto: katatonia - stock.adobe.com

Bundestag stimmt Reform des Weingesetzes zu

Der Bundestag hat am 26. November einer Änderung des Weingesetzes zugestimmt. Eine breite Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen unterstützte bei Enthaltung der Fraktion Die Linke den vom Bundesministerium vorgelegten und vom Landwirtschaftsausschuss angepassten Vorschlag. Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) begrüßt diesen Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Weinrechtsreform hin zu einer stärkeren Herkunftsprofilierung und lobt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen im Parlamentarischen Weinforum.

In erster Linie wurde über Maßnahmen wie Marktstabilisierung und Absatzförderung entschieden. „Wir begrüßen insbesondere, dass vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Wein im Verhältnis zu den Marktaussichten die Ausweitung der Rebpflanzungen auch für die Jahre 2021 bis 2023 begrenzt werden soll. Hinsichtlich der nun vorgesehenen Verwendung der Mittel aus dem nationalen Stützungsprogramm hatten wir uns für eine Flexibilisierung der Verwendung der Mittel zwischen Bund und Ländern ausgesprochen. Im Übrigen hatten wir hier aber in diesem Zusammenhang eine Stärkung der Länder bzw. der Regionen gefordert. Im Ergebnis ist es wichtig, dass wir künftig verhindern, dass wir Gelder in Brüssel nicht abrufen“, so DWV-Präsident Klaus Schneider.

Christian Schwörer, DWV-Generalsekretär, betont, dass es vor allem um Planungssicherheit für die Winzer ginge. Daher fordere er auch, dass bei den Verhandlungen zur Weinverordnung möglichst schnell Kompromisse gefunden werden. Diese sei mit den Regelungen zur Herkunftsprofilierung vom deutschen Wein bis hin zum Lagenwein das Kernstück der Reform. „Wir sprechen uns weiterhin für ein vierstufiges System in der geschützten Ursprungsbezeichnung mit einigen bundeseinheitlichen Qualitätskriterien für die Kategorien Orts- und Lagenwein aus. Eine angemessene Übergangsfrist für die Vorbereitung der Umstellung durch die Erzeuger ist auch erforderlich. Ziel ist am Ende eine stärkere Herkunftsprofilierung durch weitere eigene Konzepte bzw. Kriterien der Schutzgemeinschaften.“

Auch Carina Konrad (FDP) begrüßte die Reform, betonte aber auch, dass die Branche weiter mit vielen Herausforderungen kämpfe. Welche Herausforderungen in den nächsten Monaten laut Ministerin noch auf uns zukommen erfahren Sie im nächsten ddw.

Die Reform der Weinverordnung wird aktuell noch zwischen Bundesministerium und den Ländern verhandelt. Diese soll im Februar abgeschlossen werden. Nächster Schritt ist aber zunächst die Annahme des Weingesetzes im Bundesrat, die für Mitte Dezember geplant ist. -jk-

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen