Wagram hat als 17. Herkunftsbezeichnung in Österreich den DAC-Status erhalten. Gültig ist die neue Verordnung ab dem Jahrgang 2021. Wagram DAC (Districtus Austriae Controllatus) unterscheidet Gebiets-, Orts-, und Riedenweine, welche alle trocken ausgebaut sein müssen und im Falle der Weißweine keinen dominanten Holzton aufweisen dürfen, wie die Österreich Wein Marketing (ÖWM) jüngst mitgeteilt hat. WEINWIRTSCHAFT berichtete über die Einführung des DAC Wagram bereits Ende 2021.
»Die Winzer*innen am Wagram hatten keine leichte Nuss zu knacken – aber nach eingehenden Gesprächen und Überlegungen gliedert sich nun auch der Wagram in die DAC-Familie ein«, freut sich Chris Yorke, Geschäftsführer der ÖWM. Für die Gebietsweine sind 13 weiße und rote Rebsorten zugelassen, ebenso der Gemischte Satz und Cuvées. Für Ortsweine werden sieben Rebsorten, die reinsortig ausgebaut werden müssen, und 27 Ortsbezeichnungen eingeführt. Für Riedenweine sind nur Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling aus gesetzlich definierten Lagen (»Rieden«) erlaubt.
Darüber hinaus schraubt Österreich am Sekt. Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung darf fortan ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen »Sekt Austria«, »Sekt Austria Reserve« oder »Sekt Austria Große Reserve« in Verkehr gebracht werden. Die Trauben müssen aus Österreich stammen. Auch bei den Schaumweinen wird die typische rot-weiß-rote Banderole eingeführt. Mit den drei Stufen schaffe man »eine klare Positionierung und Profilierung dieser Spitzenweine«, so Yorke.
Auf der unteren Stufe, dem Sekt Austria, ist eine Mindestausbauzeit von 9 Monaten auf der Hefe vorgeschrieben, wobei alle Methoden zur Sekterzeugung und damit auch die Tankgärung zulässig sind. Ab der mittleren Stufe, also Sekt Austria Reserve, sind Handlese und traditionelle Flaschengärung bei einer Mindestzeit von 18 Monaten auf der Hefe vorgeschrieben. Auf der oberen Stufe, der Großen Reserve, sind 36 Monate die Mindestanforderung. Zudem dürfen die Trauben nur aus einer Gemeinde stammen, wohingegen die Traubenherkunft bei Sekt Austria und Sekt Austria Reserve innerhalb der Grenzen eines Bundelandes liegen muss, z.B. Niederösterreich.
Auch im Kremstal werden die Herkunfts-Regularien angepasst: Die DAC definiert auf der Ortsweinstufe neun Herkünfte, die auf dem Etikett angegeben werden dürfen. Diese sind Krems, Stein, Rohrendorf, Gedersdorf, Stratzing, Senftenberg, Furth, Höbenbach sowie Krustetten. sw