Das neue Signet für die "Sektmacher Réserve"
Das neue Signet für die "Sektmacher Réserve"

Nun kommt die »Sektmacher Réserve«

Der Verband Traditioneller Sektmacher hat die Richtlinien für seine zwei Klassifizierungsstufen vorgestellt. Bei ihrer jährlichen Mitgliederversammlung wurde zudem der Vorstand im Amt bestätigt, wie der Verband mitteilt.
Für alle Verbandsmitglieder, die ihre Weine mit dem bereits letztes Jahr vorgestellten Sektmacher-Signet schmücken möchten, gilt: Der Wein ist deutscher Herkunft, versektet wird nach traditioneller Methode, das Hefelager beträgt mindestens 12 Monate, maximal brut (maximal 10% der Produktion des Betriebes darf süßer als 15 g/l vermarktet werden). Die Tirage erfolgt frühestens ab dem 1. Januar des auf die Lese folgenden Jahres.  Vorgesehen sind folgende Rebsorten: Riesling, Weißburgunder, Spätburgunder, Chardonnay, Grauburgunder, Schwarzriesling (Pinot Meunier). Regionale Besonderheiten und Piwis sollen ebenfalls zulässig sein, alle anderen Sorten dürfen mengenmäßig 10 Prozent der Produktion nicht übersteigen. Lagenbezeichnungen sind zulässig, ausgenommen Großlagen.

Wer als Verbandsmitglied seine Flaschengär-Sekt künftig unter dem Label »Sektmacher Réserve« vermarkten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen: Insgesamt muss der Sekt 36 Monate auf der Hefe lagern, die Trauben werden von Hand gelesen, Ganztraubenpressung ist vorgeschrieben mit einer Saftausbeute von maximal 50 Prozent (weniger als in der Champagne, wo maximal 102 l Saft aus 160 kg Trauben gepresst werden dürfen), die Tirage erfolgt erst ab dem 1. März des auf die Lese folgenden Jahres. Nur Traubenzukauf ist erlaubt, der Sekt darf ebenfalls maximal brut vermarktet werden. Die zugelassenen Rebsorten sind: Riesling, Spätburgunder, Schwarzriesling (Pinot Meunier), Weißburgunder, Grauburgunder und Chardonnay. 

Die Weine müssen eine Anerkennungsprobe durchlaufen, die erste soll noch vor Weihnachten stattfinden. Wer bereits jetzt Sekte mit dem Begriff »Réserve« vermarktet, muss künftig diese Punkte erfüllen – oder tut dies bestenfalls bereits. 

Wo auf der Flasche das jeweilige Signet künftig zu finden sein wird, ist noch offen. Ziel sei grundsätzlich, so Vorstandsmitglied Christan Graf von Schloss Vaux gegenüber WEINWIRTSCHAFT, den Mitgliedern die zeitnahe Nutzung zu ermöglichen, sodass auch Sekte, die etwa die Réserve-Kriterien bereits erfüllen, auch sofort als solche vermarktet werden könnten. »Wir bekommen sehr viele positive Rückmeldungen«, ergänzt Graf, »wir sehen die Klassifizierung auch als Kommunikationsmittel an die Öffentlichkeit.« 

Zum Verband Traditioneller Sektmacher gehören aktuell 35 Betriebe. Vier davon sind auch Mitglied im VDP, der Ende 2020 ebenfalls seine neue Sekt-Klassifikationen vorgestellt hatte. Ob diese Mitglieder künftig beide Signets gleichzeitig nutzen, oder für verschiedene Sekte verschiedene Siegel, bleibt ihnen überlassen. aw

Ausgabe 8/2024

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