Logo des Bundesministeriums (Screenshot:https://www.bmwk.de/)
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Neue Regeln für Preisangaben

Die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV), basierend auf einer erneuerten EU-Richtlinie von 2019, wird seit 28. Mai 2022 in Deutschland umgesetzt. Am 3. November 2021 hatte ein Kabinettsbeschluss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erwirkt, dass die EU-Richtlinie 2019/2161 bis zum 28. November 2021 in deutsches Recht umzusetzen und ab 28. Mai 2022 in Deutschland anzuwenden ist, wie auf der Webseite des Ministeriums nachzulesen ist.

Die Richtlinie der Europäischen Union sieht u.a. neue Vorgaben für die Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor. Damit soll der Verbraucherschutz durch mehr Transparenz erhöht werden. So muss künftig bei einer Preisermäßigung bzw. einem Streichpreis der Referenz-Preis angeben werden. Als Referenz-Preis wurde der niedrigste Preis der letzten 30 Tage definiert. Eine kurzfristige Erhöhung des Normalpreises vor der Absenkung soll durch die neuen Regelungen verhindert werden.

Ein Händler kann somit beispielsweise nicht eine Flasche Rotwein, die über einen längeren Zeitraum für einen Normalpreis von 6,99 Euro im Regal stand, für einen Tag mit 7,49 Euro bepreisen um anschließend einen ermäßigten Preis von 6,99 Euro auszuloben.

Auf der anderen Seite soll durch die Verordnung aber auch der Abverkauf leicht verderblicher Lebensmittel durch Preisermäßigungen erleichtert werden, um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken.

Grundpreise müssen künftig immer in 1 Liter bzw. 1 Kilogramm angegeben werden, die bisherigen Möglichkeiten zur Abweichung bei Waren unter 250 ml/g wurden gestrichen.

Zudem wurden Regelungen für die Preisangaben und Begrifflichkeiten beim Verkauf unverpackter/loser Waren aufgenommen, beispielsweise der Begriff »Selbstabfüllung« eingeführt. VM

Ausgabe 6/2024

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