Die bisherigen Investitionsförderungen für Unternehmen in der Weinbranche werden im Rahmen des neuen GAP-Strategieplans (Gemeinsame Agrarpolitik, Agrarreform der EU) erweitert. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt in die Einsparung von Primärenergie, die Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz sowie die Einführung nachhaltiger Prozesse zu investieren. Dies meldet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz.
Gefördert werden technische Investitionen ab 10.000 Euro und bauliche Investitionen ab 30.000 Euro, beispielsweise der Anschluss zur Grundwasserpumpe zwecks Gär- und Weinkühlung, aber auch KEG-Fässer und Reinigungs- sowie Abfüllsysteme für Mehrweggebinde. Technische Maßnahmen müssen 12, bauliche 36 Monate nach Förderungsbewilligung abgeschlossen sein. Pro Jahr kann ein Förderantrag eingereicht werden, dies muss bis spätestens 15. Dezember geschehen. Zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres wird dann über die Bewilligung entschieden.
Nähere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Homepage des DLR Mosel. RED