Die Gerichtsverfahren hinsichtlich der Klassifizierung in Saint-Émilion reißen nicht ab (Foto: Stock Adobe Sabthai)
Die Gerichtsverfahren hinsichtlich der Klassifizierung in Saint-Émilion reißen nicht ab (Foto: Stock Adobe Sabthai)

Gericht vs. INAO

Das Verwaltungsgericht von Bordeaux gibt dem Eilantrag zweier Weingüter aus Saint-Émilion statt, die sich bei der neuen Klassifizierung 2022 für den Titel eines Grand Cru Classé bewerben wollen. 

Zuvor war die Bewerbung von Château Croix de Labrie, das sich im Besitz der Familie Courdurié befindet, und von Château Tour Saint-Christophe, das dem chinesischen Investor Peter Kwok gehört, von dem Entscheidungsgremium des INAO (Institut National de l’Origine et de la Qualité), das für die Klassifizierung verantwortlich ist, abgewiesen worden. 

Die INAO begründete die Ablehnung mit der Nichterfüllung von Voraussetzungen des Abschnitts 4 der Klassifikations-Verordnung. Diese besagen, dass ein Weingut in den zehn Jahren vor der Bewerbung zum Grand Cru Classé die Weinberge, die klassifiziert werden sollen, regelmäßig in der Vermarktung  unter eigenem Weingutsnamen verwendet haben muss. 

Die zu klassifizierenden Weinberge müssen während des 10-Jahres-Zeitraums durchschnittlich mindestens 50 Prozent der Vermarktung unter dem Weingutsnamen ausmachen. Dabei spiele es auch eine Rolle, dass in besagtem Zeitraum keine Parzellenerweiterung vorgenommen worden sei. Dies habe im Falle der beiden Châteaux aber zugrunde gelegen. 

Fehlende Präzision

In seiner Verkündung vom 24. Dezember 2021 hob der Richter für einstweilige Verfügungen, Julien Dufour, die Ablehnung des INAO auf, mit der Begründung, dass die in der Klassifizierungsverordnung festgelegten Berechnungsmodalitäten für die Entwicklung der Bemessungsgrundlage für Grund und Boden nicht ausreichend präzisiert worden seien. 

»Dieser Rechtsfehler ließe ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung«, so Dufour weiter. Nach Angabe französischer Medien erklärte das Verwaltungsgericht die Bewerbungen der beiden Châteaux für vorläufig zulässig und vertrat die Ansicht, dass die Mängel durch eine neue Entscheidung seitens der INAO behoben werden könnten. 

Gemäß Berichten wolle das INAO die Gerichtsentscheidung nun umsetzen und die beiden Bewerbungen (unter Vorbehalt) für zulässig erklären. Damit kommt die Klassifikation von Saint-Émilion nicht aus den Schlagzeilen heraus. Fast zeitgleich mit dem Gerichtsurteil wurde bekannt, dass Château Angélus nicht nicht mehr an der Klassifizierung teilnehmen will. itp

 

Ausgabe 8/2024

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