Der DWV will die Verwaltung der geschützten Herkünfte bei der EU-Kommission belassen
Der DWV will die Verwaltung der geschützten Herkünfte bei der EU-Kommission belassen

DWV besorgt über EU-Herkunftsreform

Nach Informationen des Deutschen Weinbauverbands (DWV) plant die EU-Kommission eine Reform des EU-Geoschutzes. Die tägliche Verwaltung der geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen (g.U. und g.g.A.) solle an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante ausgelagert werden. Das EUIPO befasse sich derzeit mit der Registrierung und dem Schutz von Marken und Geschmacksmustern.

Bereits im Frühjahr 2022 wolle die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auf den Weg bringen, worüber sich der DWV in einer Stellungnahme besorgt zeigt. »Wir sind der Ansicht, dass wir derzeit über einen soliden Rechtsrahmen für geschützte Herkunftsbezeichnungen in der EU verfügen. Er trägt der Rolle der geschützten Herkunftsbezeichnungen als Instrument der ländlichen Entwicklung und als Schlüsselelement der Agrar- und Handelspolitik in der EU Rechnung. Wir sind fest davon überzeugt, dass geschützte Herkunftsbezeichnungen eine führende Rolle in der F2F-Strategie spielen und von den Entscheidungsträgern auf europäischer und nationaler Ebene als Schlüsselinstrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit auf regionaler Ebene eingesetzt werden sollten. Aus diesem Grund muss die Verwaltung der geschützten Herkunftsbezeichnungen in den Händen der Europäischen Kommission bleiben und darf nicht an eine externe Agentur übertragen werden«, so der DWV.

Die Begründung der EU-Kommission, dass sie mehr Ressourcen zur Verwaltung benötige, versteht der DWV nicht. In der jüngsten GAP-Reform seien Vereinfachungen zu Änderungen der Spezifikationen von geschützten Herkunftsbezeichnungen beschlossen worden. 

Zudem untergrabe eine Verlagerung der Kompetenzen den besonderen Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen, insbesondere gegenüber der US-Position. »Das EUIPO wird weder die EU-Qualitätspolitik noch die ländliche Entwicklung oder die Nachhaltigkeit fördern können. Es wird auch keine bilateralen oder multilateralen Abkommen aushandeln«, so der DWV. red

Ausgabe 8/2024

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