Mithilfe der Senso-A App kann die Berechtigung zum Weineinkauf nachgewiesen werden – nur ein Aprilscherz  (Foto: Robert Kneschke/Fotolia.de)
Mithilfe der Senso-A App kann die Berechtigung zum Weineinkauf nachgewiesen werden – nur ein Aprilscherz (Foto: Robert Kneschke/Fotolia.de)

Bundesrats-Initiative

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in ihrer jüngsten Beratung im März 2021 im Bundesrat die verbindliche Einführung von Sensorik-Attests beschlossen. Diese sollen vor dem Kauf von Weinen im Handel und ab Erzeuger verpflichtend vorgelegt werden. Dabei sollen die Geschmackspräferenzen der Verbraucher per Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben und den jeweiligen Käufern nach Wohnsitz, Alter und Geschlecht (m/w/d) zugeordnet werden. Der Einsatz künstlicher Intelligenz werde damit gefördert und eröffne vollkommen neue Möglichkeiten für die Weinbranche.

Mit dem amtlich vorgeschriebenen Sensorik-Attest (Senso-A) könnte den Kunden eine jeweils passende und limitierte Wein- und Produktauswahl offeriert werden, die den Bestell- und Bezahlvorgang vereinfache und Weinverkauf auch in Krisen- oder Lockdown-Zeiten ermögliche, teilte eine Sprecherin der Ländervertretungen im Bundesrat mit. Eine entsprechende grüne App werde derzeit entwickelt, so dass zum Start der Attestpflicht, ab 15. Mai 2021 die Kunden die Senso-A App auf ihre Mobilfunkgeräte laden könnten, die dann die Berechtigung zum Weineinkauf und -konsum in Gastronomie und Handel nachweise. red

Ausgabe 6/2024

Themen der Ausgabe

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Die Zukunft liegt in der Technologie, oder nicht? So war die MWC.

Meininger Awards

Auf der großen Gala wurden verdiente Persönlichkeiten der Wein- und Spirituosenbranche ausgezeichnet.

ProWein 2024

Die ersten Eindrücke von der Messe in Düsseldorf.