Valérie Murat kämpft weiter (Foto: Marguerite Marié)
Valérie Murat kämpft weiter (Foto: Marguerite Marié)

Bordeaux-Gift-Prozess nicht zu Ende

Valérie Murat vom Verein »Alerte Aux Toxiques« – frei ins Deutsche übersetzt »Gift-Alarm« – hat einen Spendenruf gestartet, um gegen ihr Urteil wegen »Verunglimpfung von Bordeaux-Weinen« vorzugehen. Hintergrund waren Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Bordeaux-Weinen, die mit dem Label HVE (High Environmental Value) zertifiziert sind, was Murat anprangerte, weshalb das CIVB (Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux) sie wegen Verunglimpfung verklagte. 

Für das Berufungsverfahren sammelt sie nun 125.000 Euro – die Summe, zu deren Zahlung sie das Gericht in Libourne Ende Februar 2021 verurteilte. Französischen Medien zufolge hat das Berufungsgericht in Bordeaux die vollständige Zahlung als Bedingung für die Berufung festgelegt. Anstoß der Spendenaktion lieferte eine kurzfrisitige Zahlungsaufforderung. Murat zeige sich jedoch zuversichtlich, das geplante Spendenziel zu erreichen.

»Die vollstreckbare Entscheidung von Libourne ist nun mit einem exorbitanten Betrag verbunden, der einer Garantie für das Recht auf Berufung gleichkommt. Dies ist eine äußerst ernste Angelegenheit. Sie versuchen, mich dazu zu bringen, das Familienerbe meines verstorbenen Vaters, der an Pestiziden gestorben ist, zu verkaufen, nämlich das Haus, in dem meine Mutter lebt«, empörte sich Murat bereits kurz nach dem Urteil. 

Auf der anderen Seite heißt es, dass sich das CIVB zu dem Fall nicht äußern möchte. Direktor Fabien Bova beschreibt jedoch, dass »die Art und Weise, wie die Dinge gesagt werden« verurteilt wird: »›Wer Bordeaux-Wein trinkt, riskiert sein Leben‹, ›Bordeaux-Weine enthalten Gifte‹«, Schlagworte, die ihm zufolge die ganze Branche verunglimpfen und über die freie Meinungsäußerung hinausgehen.

Valérie Murat hingegen prangert einen »Knebelprozess« an und sieht »einen Angriff auf das Recht auf Kritik und die Meinungsfreiheit«. Darüber hinaus streitet sie ab, Parolen wie jene, die Bova rezitierte, je skandiert zu haben. Das Urteil und das Verhalten der Gegenpartei bekräftigen ihren Wunsch, in Berufung zu gehen und weiter als Aktivistin aufzutreten. sw 

Ausgabe 5/2023

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