Ab 1. Januar 2021 trat die Ertragsreduktion von maximal 50 auf 30 Tonnen Trauben pro Hektar für italienische Weine ohne Herkunftsangabe (ehemals Tafelweine) in Kraft. Ende 2021 wurde beschlossen, in bestimmten Gemeinden mit »besonders guten Voraussetzungen für Weinbau« doch bis zu 40 Tonnen pro Hektar zu erlauben.
Nun hat Italiens Ministerium für Agrarpolitik die Liste der Gemeindegebiete veröffentlicht, die sich für die Ausnahmeregelung registriert und qualifiziert haben. Es sind mehr als 300, verteilt über sechs Regionen. Abruzzen hat sich die Ertragserhöhung gleich für 89 Gemeinden genehmigen lassen, Emilia-Romagna und Apulien für 82 und 81.
Das Veneto bekam den Zuschlag für 30 Kommunen, das Latium darf in 21 Gebieten bis zu 40 Tonnen einfahren und das kleine Molise in einer Gemeinde. In anderen Regionen mit »besonders guten Voraussetzungen für Weinbau« wie beispielsweise der Toskana, dem Piemont oder Südtirol dominiert ohnehin die DOC-Produktion und es war absehbar, dass von dort keine Anträge einlaufen würden. Aber auch Sizilien ließ sich keine Ausnahme-Gemeinde ausweisen, hier kommen die Weinbauern ohnehin kaum auf 30 Tonnen Ertrag und man braucht nicht mehr Bulkwine, sondern bessere Preise. VC