BVL erteilt Notfallzulassungen für Shark und Quickdown zum Entfernen der Stocktriebe (Foto: Brugger)
BVL erteilt Notfallzulassungen für Shark und Quickdown zum Entfernen der Stocktriebe (Foto: Brugger)

Notfallzulassungen für Shark und Quickdown

Das  Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Anträgen auf Notfallzulassung von SHARK und QUICKDOWN  als Mittel zum chemischen  Ausbrechen von Stocktrieben stattgegeben. Diese Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gewährten Notfallzulassungen sind auf 120 Tage beschränkt. Zu weiteren Zulassungsdetails informieren die Anlagen.  
 
Vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Coronavirus-Pandemie zeichnete sich schnell eine zu erwartende Engpasssituation bei der Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften für die in Kürze anstehenden Ausbrecharbeiten von Stocktrieben an Reben ab. Mit den erteilten Notfallzulassungen ist sichergestellt, dass in der aktuellen Saison die notwendigen Ausbrecharbeiten auch im bislang von der regulären Zulassung nicht abgedeckten Rebsortenspektrum fristgerecht durchgeführt können. Notfallanträge (Art. 53) zum Pflanzenschutz im Weinbau koordiniert bundesweit zentral das DLR Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße. -kr/jb- 

Schlagworte

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen