Auch Alternative Pflanzenschutzverfahren werden im Rahmen des EULLA-Verfahrens gefördert (Foto: Kehrer)
Auch Alternative Pflanzenschutzverfahren werden im Rahmen des EULLA-Verfahrens gefördert (Foto: Kehrer)

EULLa-Antragsverfahren für Landwirte startet

Am 22. Juni begann das Antragsverfahren des EULLa-Programms des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft). Landwirte sowie Winzer können bis 17. Juli 2020 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.

Mit Blick auf den bevorstehenden Übergang in die neue EU-Förderperiode werden Anträge für Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von drei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen können für ein Jahr verlängert werden. Über das Programm EULLa werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.

FÜR DEN WEINBAU RELEVANTE FÖRDERANTRÄGE SIND:

» Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen

» Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung

» Anlage von Gewässerrandstreifen

» Anlage von Saum- und Bandstrukturen

» Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter

» Alternative Pflanzenschutzverfahren

» Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau

» Vertragsnaturschutz Weinberg

Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien. »Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl von Förderanträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert«, sagten Höfken und Dr. Wissing.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird auf die partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels »Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung« gesetzt. Dabei wird das Engagement von Landwirten und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehört zum Beispiel die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal.

Über Einzelheiten zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten informieren unter www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de. (jk)

Schlagworte

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

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