Wer mit Großbritannien Weinhandel treibt, kann noch bis Ende des Jahres mit erleichterten Einfuhrbedingungen rechnen. Das sogenannte Einfuhrbegleitdokument V I 1 (»vinum importum eins«) wird erst ab dem 31. Dezember 2021 notwendig, wie britische Medien berichten.
Ursprünglich war geplant, diese Dokumente ab dem 1. Juli für den Weinimport verbindlich zu machen. Sie dienen der detaillierten Warendeklaration und erfordern erhöhten bürokratischen Aufwand, da beispielsweise zusätzliche Analysen von im Einfuhrland anerkannten Laboren nötig werden.
Hintergrund für den Aufschub sei das entschiedene Engagement von Händlern und der Handelsvereinigung Wine and Spirits Trade Association (WSTA). Es habe einen »wütenden Brief« an die britische Abgeordnete Victoria Prentis gegeben, in dem Händler ihrem Unmut gemeinschaftlich Ausdruck verliehen hätten. In der BBC-Sendung »Newsnight« haben zudem die beiden Importeure Daniel Lambert und Miles Beale, gleichzeitig Vertreter der WSTA, noch einmal öffentlichkeitswirksam auf die Problematik hingewiesen.
Allerdings, so Beale, sei damit noch keine langfristige Lösung gefunden: »Wenn wir ein Jahr lang auf diese Zertifikate verzichten können, dann muss es die richtige Entscheidung sein, diese unnötigen, EU-ähnlichen Regeln abzuschaffen und die Bürokratie zu reduzieren«. aw