Die EU hat die Genehmigung US-amerikanische Waren mit einem Zoll zu versehen (Foto: Harald Richter / Alterfalter - Fotolia)
Die EU hat die Genehmigung US-amerikanische Waren mit einem Zoll zu versehen (Foto: Harald Richter / Alterfalter - Fotolia)

Jetzt ist die EU am Zug

Am Dienstag, 13. Oktober 2020, hat die Welthandelsorganisation WHO ihre Entscheidung im 2005 von der Europäischen Union initiierten Handelsstreit wegen unzulässiger US-Staatsbeihilfen für Boeing getroffen. Der EU wird das Recht zugesprochen Gegenmaßnahmen in Höhe von 4 Mrd. US-Dollar gegen die US-Güter zu beantragen. Die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag gilt als Formsache.

In ihrem 2012 gestellten Antrag auf Gegenmaßnahmen hatte die EU noch Maßnahmen in Höhe von 12 Mrd. US-Dollar beantragt, wobei sie erklärte, zunächst nur einen Teil umsetzen zu wollen. Auch jetzt gibt sich die EU zurückhaltend. Der für die Handelspolitik zuständige Vizepräsident der EU-Kommission erklärt: »Ich würde es vorziehen, dies nicht zu tun – zusätzliche Zölle liegen nicht im wirtschaftlichen Interesse beider Seiten, insbesondere da wir uns bemühen, uns von der Covid-19-Rezession zu erholen.« 

Dombrovskis sucht den Austausch mit seinem amerikanischen Amtskollegen Lighthizer und hofft, dass die USA die im Vorjahr verhängten Strafzölle wegen Airbus-Subventionen in Höhe von 7,5 Mrd. US-Dollar senkt. Von diesen Zöllen ist auch der deutsche Weinexport in die USA betroffen. cg

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

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Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.