Das neue Gesetz könnte Genossenschaften bei Ertragsverlusten, aufgrund höherer Gewalt, helfen. (Foto: DDW)
Das neue Gesetz könnte Genossenschaften bei Ertragsverlusten, aufgrund höherer Gewalt, helfen. (Foto: DDW)

Weniger Risiko für Genossenschaften

Ein neues Gesetz ab Januar 2023 soll die französischen Weingüter, die einer Genossenschaft angehören, zukünftig besser vor klimatischen und wirtschaftlichen Risiken schützen. Damit können die Genossenschaften nun rechtssicher Rücklagen bilden, auf die sie bei unvorhergesehenen Ereignisse – denkbar wären Frost, Hagel, Mehltau,  aber auch wirtschaftliche Geschehnisse wie Preissteigerungen – zurückgreifen können.

»Es ist ein zusätzliches Instrument, das darauf abzielt, die Genossenschaftspartner im Falle einer landwirtschaftlichen Gefahr, insbesondere der Klimagefahr, zu entlohnen. Es wird die Widerstandsfähigkeit unserer Keller stärken«, so Joël Boueilh, Präsident der Vereinigung Vignerons Coopérateurs, gegenüber dem französischen Branchenmagazin Vitisphere. »Angesichts der Häufigkeit und Intensität außergewöhnlicher klimatischer Phänomene ist diese neue Möglichkeit sehr willkommen.«

Die Grundlage bildet das Gesetz zur Ernteversicherung (»L‘assurance récolte«), das am 2. März reformiert wurde. Der Ruf nach einer Reform dieser Versicherung wurde im vergangenen Jahr besonders laut, nachdem das teils verheerende Frostgeschehen Anfang April und die später folgende extreme Hitze bzw. Niederschlagsperioden dem Weinbau in Frankreich stark zugesetzt und teilweise für erhebliche Ernteausfälle gesorgt hatte. Auch in diesem Jahr ist die Sorge bereits groß, da Meteorologen wieder Frost vorhergesagt haben.

Neu ist der Beschluss dennoch nicht.  »Er wird seit mehreren Jahren mit Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern, dem Ministerium und der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit vorbereitet«, so Anne Haller, Direktorin der Vignerons Coopérateurs gegenüber WEINWIRTSCHAFT. Das Gesetz regele demnach zunächst nur die Möglichkeit die neuen Bestimmungen bei den Genossenschaften mit aufzunehmen. »Es ist für jede Genossenschaft freiwillig«, betont Haller, »sie können es umsetzen, aber es ist nicht obligatorisch und wurde uns im übrigen nicht aufgezwungen, sondern wir haben es für unsere Mitglieder zum Schutze gefordert.« Was genau abgedeckt wird, sei ebenfalls noch unklar, denn das Gesetz enthalte noch keine abschließende Definition. Es werde aber erwartet, dass Klima-, Gesundheits- und Preisschwankungen darunter fallen. ITP
 

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

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Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

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Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.