Der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien hat kürzlich bekannt gegeben, dass die EU-Kommission in Erwägung zieht, die Sektkapsel-Pflicht abzuschaffen. Im Rechtsstreit um die Folienkapsel ergibt sich dadurch eine Wendung. Strittig ist, dass die Kapsel aus Umweltschutzgründen zwar erlässlich ist, auf der Gegenseite aber zur traditionellen Ausstattung gehöre.
Die Kommission schreibt in Verordnung 2019/33 vor, dass bei Schaumweinen »der Flaschenhals ganz oder teilweise mit Folie umkleidet ist«. Vorschläge innerhalb der Kommission sehen dem Kellereiverband zufolge vor, diese Pflicht zu kippen. Argumentiert wird ebenfalls mit Umweltschutzgründen. Sektkorken und Haltevorrichtung, also Agraffen, bleiben jedoch verbindlich. Die Ausstattung ist exklusiv Schaumweinen – und durch eine Ausnahmeregel in Deutschland auch Fruchtschaumweinen – vorbehalten.
Der Verband kritisiert, dass andere Produkte, namentlich aromatisierte Getränke, dann anders ausgestattet sein müssten. Das betrifft z.B. einige »Hugo«-Produkte auf dem Markt. Stattdessen wünsche man sich eine »Ummantelung, die der Materialbeschaffenheit freien Raum lässt und somit Umweltaspekten entgegenkäme«. SW