Insbesondere Portugieser Weißherbst ist im Handel ein beliebtes Produkt
Insbesondere Portugieser Weißherbst ist im Handel ein beliebtes Produkt

Soll der Weißherbst sterben?

Vermutlich erschließt sich den wenigsten Verbrauchern, worüber hinter vorgehaltener Hand in letzter Zeit immer häufiger in der Weinbranche geklagt wird. Kaum ein Verbraucher wird sich unter dem Begriff »Weißherbst« etwas Konkretes vorstellen können. 

Jedem Winzer und Önologen dürfte er hingegen geläufig sein und findet sich folglich auch in § 32 der deutschen Weinverordnung definiert. Unter Punkt 5 ist festgelegt, dass die Bezeichnung Weißherbst nur für einen inländischen Qualitätswein oder Prädikatswein gebraucht werden darf, wenn er aus »einer einzigen Rebsorte« hergestellt wurde. Zudem ist die Angabe Weißherbst nur in Verbindung mit der jeweiligen Rebsorte in Schriftzeichen gleicher Art, Größe und Farbe zulässig. Toleranz gibt es keine. 100 Prozent sind 100 Prozent.

Fremdstoffe häufen sich

Bekannte Beispiele sind Weine wie Spätburgunder Weißherbst, Dornfelder Weißherbst oder Portugieser Weißherbst. Inzwischen häufen sich Klagen wegen Beanstandungen der Weinkontrolle. Hintergrund sind chemische Analysen, die in den Weißherbsten das Anthocyan Malvidin-3.5-diglucosid nachweisen. Zwar nur in geringen Spuren, aber es lässt sich nachweisen. »Europäische« Rebsorten wie Portugieser liefern diesen Stoff nicht, aber er findet sich in Weinen der interspezifischen Rebsorte Regent.

Das weinchemische Labor Institut Heidger beschreibt auf seiner Homepage: »Malvidin-3,5-diglucosid dient als Nachweis für die Verwendung von Hybridrebsorten bzw. Sorten, die nicht der Art Vitis vinifera zugeordnet werden können. Diese Verbindung konnte bis heute nicht in den Früchten der Europäer-Rebe Vitis vinifera nachgewiesen werden. Daher ist Malvidin-3,5-diglucosid ein spezifisches Indiz für Weine aus Amerikanerreben sowie aus Hybridrebsorten. In Deutschland ist beispielsweise die Rebsorte Regent [...], die aus Europäerreben und amerikanischen Reben gekreuzt und gezüchtet wurde. Die Sorte ist für die Qualitätsweinproduktion zugelassen und besitzt einen relativ hohen Gehalt an Malvidin-3,5-Diglucosid«. Soweit die Weinchemiker. 

Lösung hinter den Vorhängen

Die Problematik beschäftigt die Branche schon geraume Zeit. Bereits im Sommer 2016 hatte sich der »Weinbaupolitische Beirat« des Landes Rheinland-Pfalz damit befasst und versucht mit den Behörden eine »sachgerechte« Lösung für die sogenannte »Verschleppungsproblematik« bei Weißherbst zu finden, wie aus einem Schreiben des zuständigen Ministeriums hervorgeht, das der WEINWIRTSCHAFT vorliegt. 

Demnach konnte in einer Abstimmung auf Ebene des Bundes und der Länder mit der Weinwirtschaft und den Verbänden in Rheinland-Pfalz eine Lösung gefunden werden, dass Weißherbste von klassischen Vitis-vinifera-Rebsorten erst mit einem Gehalt von mehr als 3 mg/l Malvidin-3,5-diglucosid abgelehnt bzw. beanstandet werden. Bei Gehalten zwischen 2 und 3 mg/l soll eine Überprüfung erfolgen, ob die Ursache in einer Verschleppung begründet sein kann. Nur in diesem Fall soll bei Werten zwischen 2 und 3 mg/l von einer Beanstandung abgesehen werden. Eine praxistaugliche Lösung, die offensichtlich nicht dem Wortlaut des Gesetzes entspricht.
 

Ursache ESCA?

Dass sich die Befunde häufen, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass Winzer Verluste von Rebstöcken aufgrund der zunehmenden ESCA-Krankheit durch Nachpflanzen neuer Rebstöcke auszugleichen versuchen. Im Zuge dessen wurden wohl leicht verfügbare Regent-Reben in Portugieser-Anlagen gepflanzt, was der Farbe der Portugieser sicher zuträglich sein könnte.

Wird daraus jedoch Weißherbst hergestellt, ist dieser nicht mehr verkehrsfähig, es sei denn er wird als Rosé vermarktet, ohne den Zusatz Weißherbst. Das Problem stellt sich allerdings nicht nur beim Portugieser, sondern auch bei anderen Sorten, wie etwa dem Spätburgunder, wie Insider berichten. 

Was sind die Alternativen?

Aus der Branche wird jetzt vorgeschlagen, doch das Wort »einzig« zu streichen, womit der Verordnungstext sich auf die Herstellung »aus einer roten Rebsorte« reduzieren würde. Allerdings lässt sich dann fragen, welcher Unterschied zwischen Weißherbst und Rosé bestehen sollte. 

Dass das Problem nicht kleiner Natur ist, zeigt ein Blick in die Statistik der Qualitätsweinprüfung. Demnach wurden 2020 von den geprüften Weinen im Umfang von 7,6 Millionen Hektolitern 7 Prozent als Rosé angestellt, 5 Prozent als Weißherbst und 1 Prozent als Rotling. Damit handelt es sich immerhin um 38 Mill. Liter Weißherbst. 

Eine praktische Lösung wäre, die entsprechenden Stöcke vor dem Vollernter zu lesen, was einigen Aufwand bedeuten würde, oder wie es ein findiger Önologe vorgeschlagen hat, den Weinen ein Enzym zuzusetzen, das das Diglucosid aufspalten würde, womit ein Nachweis nicht mehr möglich wäre. hp
 

Ausgabe 8/2024

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