In den AOPs von Saint-Emillion wird Umweltschutz nun verpflichtend. Die neuen Anforderungen für die Appellationen Saint-Émilion, Saint-Émilion Grand Cru, Lussac Saint-Émilion und Puisseguin Saint-Émilion sehen vor, dass Erzeuger bis zum 1. Januar 2023 über eine Umweltzertifizierung der Stufe zwei oder über eine Bio-Zertifizierung verfügen müssen. Das berichtet das Branchenmagazin Vitisphere. Stufe-2-Nachweise sind etwa die Label HVE, Terra Vitis, Agriconfiance oder auch SME de Bordeaux.
»Obwohl die Umweltzertifizierung im Weinbau weit verbreitet ist und etwa 100 Weinappellationen Umweltmaßnahmen in ihre Pflichtenhefte aufgenommen haben, hatte bisher keine Appellation sie über ihre Pflichtenhefte verbindlich vorgeschrieben«, so Christian Paly, Präsident des Nationalen Ausschusses für Ursprungsbezeichnungen für Weine, alkoholische Getränke und Spirituosen (CNAOV) des INAO. Dies sei nun erstmals bei den genannten Appellationen der Fall.
Nach Angaben des Conseil des vins de Saint-Emilion sind heute fast 90 Prozent der Ländereien zertifiziert oder an mindestens einer Umweltzertifizierung beteiligt. 45 Prozent der zertifizierten Weingüter haben ein HVE-Label. Der Anteil der biologisch bewirtschafteten Rebflächen beträgt 20 Prozent der Weinbaufläche. Ob weitere Appellationen nachziehen bleibt abzuwarten. PD