Julia Klöckner im Livestream der Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Weingesetzes
Julia Klöckner im Livestream der Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Weingesetzes

Kabinetts-Beschluss zum Weingesetz

Das Kabinett der Bundesregierung hat am 19.8.2020 dem neuen Weingesetz zugestimmt, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegt wurde. Auf einer anschließenden Pressekonferenz stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Eckpunkte des neuen Gesetzes vor, die sich wie bereits bekannt um die Anpassung an EU-Recht und den Grundsatz »Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität« drehen.

Viele Inhaltsdetails des Gesetzes werden in eine Verordnung ausgelagert, die das Ministerium in den nächsten Wochen mit den Bundesländern regeln will. Im Oktober soll das Gesetz durch den Bundesrat gehen und im November im Bundestag beschlossen werden. Klöckner stellte in Aussicht, dass das neue Weingesetz Anfang 2021 in Kraft treten könne, wobei es für Winzer Übergangsfristen zur Umstellung geben soll. Das Ende der Übergangsfrist ließ Klöckner offen und nannte beispielshaft 2024 oder 2025. Auch dies soll in den Verhandlungen mit den Bundesländern festgelegt werden.

Aufatmen können Winzer, die grenznahe Flächen bewirtschaften. Genehmigungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erteilt wurden, bleiben bestehen. Das stellt der Deutsche Weinbauverband heraus. Auch die Regelungen für den Versuchsanbau wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf überarbeitet. Details für Versuchsanbau sowie rechtlich davon abgegrenzt wissenschaftlichen Forschungs- und Versuchszwecken soll eine Verordnung von Landwirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegt werden.

Eine erste Reaktion kam von der IHK Trier, die den Kellereien und der Exportwirtschaft nahe steht. Man begrüße die Vereinfachungen der Bestimmungen für Weine ohne Herkunftsangabe (Deutscher Wein) und Weine mit geschützter geografischer Angabe (Landwein), sehe jedoch kritische Punkte »beim Mittelbau der Herkunftsbezeichnungen«. Das Voranstellen der Begriffe »Bereich« oder »Region« werte Bereiche und Großlagen ab und irritiere den Verbraucher. cg

Schlagworte

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

Christof Queisser

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.