Clos Fourtet stellt Nichtigkeitsklage gegen den Verkauf von Château Beauséjour Héritiers Duffau-Lagarrosse
Clos Fourtet stellt Nichtigkeitsklage gegen den Verkauf von Château Beauséjour Héritiers Duffau-Lagarrosse

Besitzverhältnis angeklagt

Die Familie Cuvelier von Clos Fourtet in Bordeaux hat bei der Zivilkammer des Gerichts von Libourne eine Nichtigkeitsklage hinsichtlich des Verkaufs des Grand Cru Classé Weinguts Château Beauséjour Héritiers Duffau-Lagarrosse eingereicht.
 
Der Besitz war am 7. April dieses Jahres von der Société d’Aménagement Foncier et d‘établissement Rual (SAFER) der 30-jährigen Agraringenieurin und Winzerin Joséphine Duffau-Lagarrosse zugesprochen worden, einer der Erbinnen des Châteaus, unter finanzieller Beteiligung der Familie Courtin (Inhaber des Kosmetik-Unternehmens Clarins).

Die Besitzer des Clos Fourtet (20 ha Premier Grand Cru Classé B) hatten sich zuvor ebenfalls, neben weiteren Interessenten, für den Kauf des Château Beauséjour (6,75 Hektar Rebfläche) beworben, und waren nach Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft bevorzugt worden. 

Joséphine Duffau-Lagarrosse hatte sich aufgrund fehlender monetärer Mittel erst später beworben, nachdem sie finanzielle Unterstützung durch den Kosmetik-Konzern erhielt. Die SAFER hatte ihr den Zuschlag u.a. aufgrund der historischen Verbindung des Weinguts mit der Familie Duffau-Lagarrosse gegeben. Château Beauséjour Héritiers Duffau-Lagarrosse ist seit 1847 in Familienbesitz und seit 1955 klassifiziert. 

In seinem Kommentar gegenüber dem französischen Fachjournal Vitisphere beklagte Matthieu Cuvelier »Wir sind empört über die Art und Weise, wie die SAFER die Dinge handhabt. Wir wurden vergessen und missachtet. Wir hatten die Ausschreibung seitens der Eigentümerfamilie ganz klar gewonnen.« 
Von der SAFER und den jetzigen Eigentümern von Château Beauséjour habe es laut der Medien noch keine Stellungnahme gegeben. Eine erste Anhörung zur Klärung des Sachverhalts wird Anfang Dezember im Gericht von Libourne erwartet. itp

Ausgabe 8/2024

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