Umweltaktivisten verlieren vor Gericht gegen die Interprofession Gironde (Foto: Fotolia)
Umweltaktivisten verlieren vor Gericht gegen die Interprofession Gironde (Foto: Fotolia)

Aufruhr in Bordeaux

Die Wellen schlugen hoch. Am 25. Februar wurden Valérie Murat und der Verein Alerte Aux Toxiques (AAT) von der Zivilkammer des Gerichts in Libourne wegen »Verunglimpfung von Bordeaux-Weinen« zu 125.003 Euro Schadensersatz verurteilt.

Gegenstand der Verhandlung waren Bekanntgaben des AAT und seiner Sprecherin Murat vom 15. September 2020, über das Vorhandensein von 28 Pestizidrückständen in 22 Weinen, hauptsächlich aus Bordeaux. Stein des Anstoßes: Diese Weine sind in Frankreich mit dem Label HVE (High Environmental Value) zertifiziert, das Weine mit einem hohen ökologischen Wert auszeichnet.

Die Interprofession Gironde sowie 25 Betreiber aus Bordeaux hatten gegen diese Behauptung sowie deren Verbreitung auf mehreren Medien-Kanälen geklagt und nun Recht erhalten. Das Gericht unter Präsidentin Valérie Bourzai begründet, »die Auswertung des strittigen Artikels zeigt, dass die analysierten Weine nach der Anzahl der gefundenen gefährlichen oder giftigen Stoffe klassifiziert sind [...] zu keinem Zeitpunkt aber haben der AAT und Frau Murat die von ihnen angegebenen Zahlen entschlüsselt und analysiert, trotz der Anmerkungen im Bericht über die sorgfältige Analyse.«

Wie das Fachmagazin Vitisphere in seinem Bericht mitteilt, weise das für die Überprüfung der Anschuldigungen beauftragte Labor Dubernet darauf hin, »dass die gefundenen Rückstände in der von ihnen durchgeführten Analyse sehr weit unter den jeweils festgelegten Rückstand-Höchstwerten« lägen. Für die Justiz ein weiteres Indiz, dass der Bericht von Murat auf eine »absichtlich angstmachende Art und Weise« verfasst worden sei, ohne jegliche Erklärung über die Gefährlichkeit der Substanzen oder über Analyse-Ergebnisse.

Der Verteidiger des Conseil Interprofessionel du Vin de Bordeaux, Jean-Philippe Magret, der die Klage am 21. Oktober 2020 eingereicht hatte, sprach von einem großen Sieg. Für ihn sei jedoch der wichtigste Teil der Entscheidung, dass laut Gerichtsbeschluss der verunglimpfende Artikel des AAT auf allen Medienkanälen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils zurückzuziehen sei.

Valérie Murat und Verteidiger Éric Morain kündigten Berufung an: »Noch nie hat ein ›Knebelverfahren‹ so treffend seinen Namen verdient. Es ist die schlechteste Entscheidung, die wir hätten haben können. Man wollte den ›sozialen Tod‹ von Valérie Murat ­ man befiehlt ihn«, präzisiert der Anwalt. Für ihn ginge es bei dem Verfahren nicht »um Verunglimpfung, sondern um Diffamierung.« Man sei bereit mit der Berufung notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen, so Morain. Valérie Murat sagte gemäß der Fachpresse, sie wolle die Umsetzung der Verurteilung zunächst analysieren, blieb aber bei ihrer Haltung. »Das sogenannte Weinland, die erste AOC Frankreichs protegiert das, was am schlimmsten ist: Omerta! Und sie fahren fort ihre ›tödliche Wirtschaft‹ zu schützen, mit dem Versprühen von giftigen Pestiziden von April bis September zu Lasten der Weinarbeiter, Anwohner und Schulen...« itp

 

 

Ausgabe 8/2024

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