Foto: Jelle van der Wolf/Fotolia
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Alkoholarme Weine mit Herkunftsbezeichnung

Im Jahr 2023 will die EU ihre nächste Landwirtschafts-Reform (Gemeinsame Agrarpolitik, GAP) auf den Weg bringen. Darin sollen auch die Regelungen für den Alkoholgehalt in Weinen mit Herkunftsbezeichnung erneuert werden. 

Die Anbaugebiete könnten demnach auch alkoholreduzierte Weine unter 8,5 %vol. als Protected Designation of Origin (PDO bzw. g.U.) und Protected Geographical Indication (PGI bzw. g.g.A.) vermarkten. Das berichtet Harpers und beruft sich auf die European Federation of Origin Wines (EFOW). Bislang liegen die Mindestalkoholwerte für die beiden Herkunftsbezeichnungen in den EU-Weinbauländern über diesem Wert.

»Es wird eine neue Kategorie ›entalkoholisierter Wein‹ geschaffen«, wird Daniela Ida Zandonà zitiert, Beraterin der EFOW. »Tafelweine werden unter 0,5 %vol. gehen dürfen, während IGP- und PDO-Weine das Recht erhalten, auf einen Wert zwischen 0,5 %vol. und 8,5 %vol. zu entalkoholisieren.« Die konkrete Ausgestaltung liege aber bei den jeweiligen Ländern und ihren weingesetzlichen Institutionen; es obliege ihnen, die Änderungen umzusetzen. »Die GAP-Verhandlungen laufen auf Hochtouren, und es gibt noch viele offene Fragen, die diskutiert werden müssen.«

Hintergrund für die Anpassung sei die steigende Nachfrage auf Seiten der Verbraucher nach alkoholärmeren Weinen. aw

Ausgabe 8/2024

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Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

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