Sofern bereits geöffnet, muss die Außengastro über Ostern wieder schließen. (Foto: Pixabay / Alexas Fotos)
Sofern bereits geöffnet, muss die Außengastro über Ostern wieder schließen. (Foto: Pixabay / Alexas Fotos)

++Update: Merkel kippt die "Ruhetage" zu Ostern++

++Update: Medienangaben zufolge hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entschieden, den Bund-Länder-Entscheid zur so genannten verlängerten Osterruhe zu stoppen. Zuvor wurde massive Kritik an den Oster-Beschlüssen der Bund-Länder-Runde Anfang der Woche aus der Bevölkerung laut.

Der Beschluss „war ein Fehler" und wird zurückgenommen“, sagte Merkel am Mittwoch nach abermaligen Beratungen mit den Ministerpräsidenten auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz in Berlin, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet. „Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler. Denn am Ende trage ich qua Amt für alles die letzte Verantwortung." Begründet wurde die Entscheidung laut FAZ damit, dass zu viele Folgeprobleme entstanden wären, hätte man – wie beschlossen – den Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen erklärt. Aufwand und Nutzen stünden in keinem guten Verhältnis, wurde Merkel von Teilnehmern zitiert. 

Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandel dürfen an Gründonnerstag nun doch öffnen. //GZ

 

Verlängerung des Lockdowns

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben beschlossen, den Lockdown bis zum 18. April zu verlängern. Zudem halten sie an der zuletzt vereinbarten Notbremse fest: Steige die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, trete der harte Lockdown wieder in Kraft.

Über Ostern sollen die Kontakte weitgehend reduziert werden. Ausnahmsweise sollen daher der 1. April (Gründonnerstag) sowie der 3. April als "Ruhetag" gelten. Vom 1. bis 5. April gelten weitgehende Kontaktbeschränkungen. In diesen 5 Tagen dürfen sich zwei Haushalte treffen, jedoch maximal 5 Personen (Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt).

Auch die Außengastronomie bleibt über Ostern geschlossen. Für den Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandel gilt der Gründonnerstag als "Ruhetag", so dass auch diese geschlossen werden - außer an Ostersamstag (3. April).

Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen seien, kündigt die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben an.

Das nächste Bund-Länder-Treffen soll am 12. April 2021 stattfinden.

Dehoga fordert Taten und finanzielle Entschädigungen

Der deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hat sich bereits zu den neuen Beschlüssen geäußert und Forderungen vorgelegt: „Nach den gestrigen Beschlüssen wachsen im Gastgewerbe Verzweiflung und Zukunftsängste“, erklärt Präsident Guido Zöllick. Mehr als 70 Prozent der Betriebe bangten um ihre Existenz. Schnelle finanzielle Entschädigungen für die vom Staat verursachten Versäumnisse seien jetzt das Mindeste. „Es müssen jetzt Taten folgen, anstatt das Missmanagement beim Impfen und bei den Hilfen fortzusetzen.“ Noch vor Ostern erwartet Zöllick Konkretisierungen zu dem im Beschluss genannten „ergänzenden Hilfsinstrument“. Zum 12. April müsse zudem endlich ein konkreter Öffnungsfahrplan für die Branche vorgelegt werden. // chs

 

Die Dehoga-Forderungen im Detail:

1. Von den politisch Verantwortlichen erwarten wir eine maximale Kraftanstrengung, damit endlich ausreichend Impfstoff vorhanden ist und die Menschen sieben Tage die Woche geimpft werden können. Gleiches gilt für eine erfolgreiche Teststrategie.

2. Spätestens am 12. April muss die Politik liefern. Insbesondere erwarten wir, dass dann auch für das Gastgewerbe ein konkreter Fahrplan für die Wiedereröffnung vorgelegt wird. Restaurants und Hotels haben in umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen investiert und sind nachweislich keine Pandemietreiber. Zusätzliche Tests für Gäste und Mitarbeiter werden ein Garant für sichere und verantwortungsvolle Öffnungen sein.

3. Das im Beschluss genannte „ergänzende Hilfsinstrument“ für von der Pandemie besonders schwer und lange betroffene Unternehmen muss vor Ostern in konkrete Hilfszusagen münden. Die Überbrückungshilfe III in der jetzigen Form ist dafür nicht ausreichend. Ein Dauerlockdown für das Gastgewerbe, damit die übrige Wirtschaft geöffnet bleiben kann, ist ein Sonderopfer. Die durch die staatlichen Versäumnisse entstandenen Schäden müssen schnell und umfassend erstattet werden.

4. Die November- und Dezemberhilfen müssen noch im März bei allen Unternehmen vollständig zur Auszahlung kommen. Die Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand. Viele wissen nicht, wovon sie die März Gehälter bezahlen sollen.

5. Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus ist dringend geboten, da weder die Dauer des Lockdowns noch die zögerliche Auszahlung der Hilfen bei der Beschlussfassung im Januar bekannt waren.

6. Als Interessenvertreter und Anwalt der Branche unterstützt der Dehoga bereits mehrere Klagen gegen die Corona-Verordnungen. Weitere Klagen werden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Länder-Verordnungen geprüft. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit wachsen.

7. Mit Blick auf die finanzielle Notsituation wie auch die mentale Ausnahmesituation der Unternehmer wie Beschäftigten fordern wir dringend eine Politik ein, die wieder Vertrauen und Zuversicht schafft. Es geht um die Zukunftssicherung einer Branche, die wie keine zweite für Lebensqualität, Vielfalt und Genuss steht und die für das soziale Miteinander in unserem Land unverzichtbar ist. Über 220.000 Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren 2,4 Millionen Mitarbeitern dürfen nicht im Stich gelassen werden. 

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GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.