Unter anderem Mirko Silz, Vorstand L'Osteria, und Marcus Diekmann, Geschäftsführer Rose Bikes, prüfen gemeinsam gegen das vom Staat verhängte Infektionsschutzgesetz eine Verfassungs- und Schadensersatzklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. (Foto: L'Osteria/Rose Bikes)
Unter anderem Mirko Silz, Vorstand L'Osteria, und Marcus Diekmann, Geschäftsführer Rose Bikes, prüfen gemeinsam gegen das vom Staat verhängte Infektionsschutzgesetz eine Verfassungs- und Schadensersatzklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. (Foto: L'Osteria/Rose Bikes)

++Update II: Teile aus Handel und Gastronomie bereiten Klageschrift vor

Die Pro-Bono-Initiative "Händler helfen Händler" sowie Teile der Gastronomie wie die Restaurantkette L'Osteria und Blockhouse bereiten nun eine Klageschrift vor, um beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz abgeändert und die sogenannte "Bundesnotbremse" beschlossen. Die nötige Zustimmung des Bundesrates wird ebenso erwartet. Dies soll auf dem Wege eines Eilantrages geschehen.

Den Klageweg unterstützen laut Marcus Diekmann, Initiator von "Händler helfen Händlern" und CEO von Rose Bikes, der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie Teile des "Gastgeberkreis" aus der Gastronomie wie die L'Osteria oder Blockhouse. Mirko Silz, CEO der Restaurantkette für italienische Speisen L'Osteria, sagt: "Wir stehen vollumfänglich hinter der Verfassungsbeschwerde und unterstützen diesen Weg." Um in Karlsruhe Erfolg zu haben, werde nun laut Diekmann geprüft, das Institut des "enteignungsgleichen Eingriffs" anzuwenden. Gerichtet ist der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff auf die Entschädigung für Eigentumsverletzungen durch rechtswidrige hoheitliche Eingriffe.

An der Schadensersatzklage werde sich Rose Bikes nicht beteiligen, weil die Fahrradbranche laut Marcus Diekmann als einer der Gewinner der Coronakrise gilt. 

++UPDATE: PRO-BONO-INITIATIVE ERHÖHT DEN DRUCK AUF POLITIK

Ein Gremium der Initiative "Händler helfen Händlern" hat sich gestern Abend in einer digitalen Sondersitzung mit ihren Rechtsanwälten auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes verständigt, das am Mittwoch im Bundestag zur Abstimmung steht. Wie es heißt, stehe nach Prüfung durch die Rechtsanwälte unter der Federführung der Kanzlei Heuking einer Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage nichts im Wege, sollte das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat diese Woche ratifiziert werden. Auch Verfassungsrechtler seien zugeschaltet gewesen.

GASTRONOMEN UND HÄNDLER PRÜFEN GEMEINSAME VERFASSUNGSKLAGE

Gastgeber und Händler gehen gemeinsam gegen das Infektionsschutzgesetz vor. Beteiligt sind unter anderem Gastronomien wie L’Osteria, der Sportfachhandel Intersport, Modehändler wie Engelhorn oder der Fahrradhändler Rose Bikes.

"Wie viel Geduld kann man noch haben, wenn nach 14 Monaten Pandemie immer noch keine Linie seitens der Politik zu erkennen ist?", fragt Mirko Silz, Vorstandssprecher der Restaurantkette für italienische Speisen L'Osteria sowie Initiator der Corona-Initiative "Gastgeberkreis". Man wisse, dass die steigenden Fallzahlen ein schnelles, umfassendes Handeln erfordern. Trotzdem seien keine sinnvollen Maßnahmen in Sicht, die verständlich vermitteln, was wieso wie umgesetzt werde, kritisiert Silz. 

"Wir als Vertreter der Gastronomie und des Handels erwarten vernünftige, gut durchdachte Lösungsansätze. Welche, die sich nicht an einem Inzidenzwert orientieren, der über jedes Wochenende 'verfälscht' wird, weil die Er- und Übermittlung der aktuellen Zahlen nicht gewährleistet ist. Oder zumindest eine gleiche Behandlung mit anderen Branchen wie Buchläden und Gartenmärkten, die öffnen dürfen, während Sportgeschäfte, Fahrradhändler und die Gastronomie zu bleiben sollen", klagt der Gastronomie-Manager.

Silz weiter: "Das neue Infektionsschutzgesetz stellt aus unserer Sicht einen unmittelbaren Eingriff in die Grundrechte dar. Falls das Gesetz so vom Bundesrat verabschiedet wird, erwägen wir sämtliche Maßnahmen zu ergreifen und Rechtsbehelfe einzulegen – insbesondere auch auf verfassungsrechtlicher und zivilprozessualer Ebene. Unser Appell an alle Parlamentarier, die selbst berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit äußern, ist ganz klar, dem Entwurf des Infektionsschutzgesetzes nicht zuzustimmen."

Ungleichbehandlung in allen Bereichen

Ins selbe Horn bläst auch Marcus Diekmann, Geschäftsführer des Fahrradherstellers und -händlers Rose Bikes: "Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home- Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen."

Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse habe man jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen, sagt Diekmann. Wenn man jetzt nichts unternehme, werde man noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator der Initiative "Händler helfen Händlern" könne er mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum müsse jetzt gehandelt werden, appelliert Diekmann. "Menschen werden krank, Menschen sterben und das ist schlimm und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen – aber sinnvoll“, so Diekmann weiter. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, gastromische Betriebe, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, heißt es unisono.

Eine Verfassungsklage sei der aller letzte Weg, aber langsam helfe nichts anderes mehr, sagen Silz und Diekmann. Alle Argumente der Unternehmen wären bisher nicht gehört worden. Noch seien die Unternehmen gesprächsbereit, aber wenn das Gesetz so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen. //pip

 

 

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.