Geografische Angaben – wie zum Beispiel Korn oder Deutscher Weinbrand – die gemäß der EU-Spirituosenverordnung geschützt sind, benötigen gemäß Artikel 22 eine besondere Produktspezifikation, „technical files“ genannt. (Foto: Pixabay)
Geografische Angaben – wie zum Beispiel Korn oder Deutscher Weinbrand – die gemäß der EU-Spirituosenverordnung geschützt sind, benötigen gemäß Artikel 22 eine besondere Produktspezifikation, „technical files“ genannt. (Foto: Pixabay)

BSI gründet geografische Schutzgemeinschaft

Der Verein „Schutzgemeinschaft für geografische Angaben im Spirituosenbereich in Deutschland e. V. (SgASD)“ wurde vor kurzem vom Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie (BSI) in das Vereinsregister in Bonn eingetragen. Nach Angabe des BSI verfolge die SgASD den Schutz aller bereits bestehenden deutschen geografischen Angaben für Spirituosen gemäß der EU-Spirituosenverordnung 2019/787 vom 17. April 2019. Darüber hinaus unterstütze die SgASD ihre Mitglieder und Branchenangehörige bei der Beantragung neuer geografischer Angaben, heißt es seitens des Verbandes.

Geografische Angaben – wie zum Beispiel „Korn“ oder „Deutscher Weinbrand“ – die gemäß der EU-Spirituosenverordnung geschützt sind, benötigen laut BSI gemäß Artikel 22 eine besondere Produktspezifikation, „technical files“ genannt, die mindestens folgende Angaben enthalten muss:

  • die zu schützende Bezeichnung der geografischen Angabe wie sie im Handel oder im allgemeinen Sprachgebrauch im abgegrenzten geografischen Gebiet verwendet wird,
  • die Beschreibung der Merkmale der Spirituosen,
  • die Abgrenzung des geografischen Gebiets,
  • die Beschreibung des Verfahrens zur Herstellung der Spirituose,
  • den Nachweis für eine daraus resultierende besondere Qualität,
  • sämtliche Vorschriften für die Kennzeichnung der Angaben.

Eine Kartendarstellung aller geschützten geografischen Angaben für Spirituosen in Deutschland und in Europa hat der europäische Dachverband, Spirits Europe, im Netz veröffentlicht: https://spirits.eu/geographical-indications.

Der BSI hat nach eigenem Bekunden die meisten der bereits bestehenden geografischen Angaben bei der Beantragung mit betreut. Da die Mitglieder des BSI umsatzmäßig über 90 Prozent der Spirituosenbranche darstellen, gewährleiste der BSI umfassende Expertise in sämtlichen Spirituosengattungen. Zudem erfülle er die Voraussetzungen des Artikels 24 der Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 an die Organisationen, die zur Beantragung der geschützten geografischen Angaben berechtigt seien, so der BSI.

Der Vorstand der Schutzgemeinschaft wurde gleichfalls im Mai 2020 nominiert. Präsident ist Dr. Patrick Mier, stellvertretender Präsident ist Friedrich Schwarze.

Mitglieder in der SgASD können laut BSI alle Hersteller der durch eine geografische Angabe geschützten Spirituose werden. Darüber hinaus ist auch der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) Mitglied in der SgASD.

Die Schutzgemeinschaft steht auch Firmen offen, die nicht Mitglied des BSI sind, erklärt der BSI.

Die Geschäftsführung der Schutzgemeinschaft übernimmt die BSI-Geschäftsführung. Die Vertretung ist in einem gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt. //pip

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GZ 08/24

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