Die Klage des Bonner Eierlikörhersteller Verpoorten gegen die Horneburger Edelbrennerei Nordik wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf trotz Berufung erneut abgewiesen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Verwendung des Werbeslogans "Ei,Ei, Ei, Ei, Ei".