Nichts läuft mehr: Bei den bayerischen Brauereigasthöfen geht die Existenzangst um. Foto: Bayerischer Brauerbund
Nichts läuft mehr: Bei den bayerischen Brauereigasthöfen geht die Existenzangst um. Foto: Bayerischer Brauerbund

Kein Anspruch auf Hilfsgelder?

Wie die gesamte Gastronomie sind auch die Brauereigasthöfe in Deutschland seit Anfang November zu erzwungener Untätigkeit verurteilt. Um ein großflächiges Gastronomiesterben zu verhindern, gewährt der Bund die sogenannte „Novemberhilfe“, die zwischenzeitlich auf Dezember ausgedehnt wurde: Dem Gast- und Beherbergungsgewerbe wird als Ersatz für die zu tragenden Umsatzausfälle eine Entschädigung in Höhe von bis zu 75% der Umsätze der Vorjahresmonate ausbezahlt. Doch Brauereigasthöfe sollen, wie jetzt bekannt wurde, als „Mischbetriebe“ durchs Raster fallen. Weil sie neben der Gastronomie und Hotellerie auch eine handwerkliche Brauerei betreiben, hätten sie nur eine Chance auf staatliche Unterstützung, wenn der Außer-Haus-Verkauf der Brauerei an den Handel maximal 20% des Gesamtumsatzes ausmacht. Durch das ohnehin wenig gewinnträchtige Geschäft mit Flaschenbier könnten aber die enormen Verluste, die der erzwungene Stillstand der gastgewerblichen Betriebsteile verursacht, jedoch bei weitem nicht kompensieren, kritisiert Stefan Stang, Hauptgeschäftsführer Private Brauereien Bayern, die Überlegungen des Bundes.

„Für die vielen Brauereigasthöfe ist das ein herber Rückschlag“, zeigt sich auch Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes gleichermaßen entsetzt wie enttäuscht. Erst vor wenigen Tagen war Hoffnung aufgekeimt, dass auch die Brauereigasthöfe in den Ge-nuss der für das Gastgewerbe geschnürten Hilfspakete kommen würden. Bayerns Wirtschafts-minister Hubert Aiwanger hatten den Brauern persönlich zugesichert, der Bund habe klargestellt, dass auch Mischbetrieben des Ernährungshandwerks November- und Dezemberhilfe zu-gestanden werde. Hierzu zählen typischerweise auch „Brauereien mit einer selbst betriebenen gastronomischen Einrichtung“, wie es im Schreiben des Ministers wörtlich heißt.

Doch jetzt droht der Bund die aufkeimende Hoffnung auf die dringend benötigten Hilfsgelder im Keim zu ersticken.

Eine „offensichtliche Ungerechtigkeit“ beklagt auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und kommentiert die Haltung des Bundes mit völligem Unverständnis. „Ausdrücklich sehe der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Gastronomiebetriebe vor, die ihre Leistungen auch im Außerhausverkauf anbieten“, so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer DEHOGA Bayern. „Bis Corona waren gastgewerbliche Betriebe auch seitens der Politik aufgefordert, sich zusätzliche wirtschaftliche Standbeine zu schaffen und dies soll diesen Vorzeigebetrieben nun ausgerechnet zum Verhängnis werden. Wenn Bäckereien und Konditoreien richtigerweise für ihre geschlossenen Cafés Hilfsgelder abrufen können, dann sei es nur recht und billig, auch den staatlicherseits stillgelegten Brauereigasthöfen in dieser für sie existenzgefährdenden Lage zu helfen.“

Sollte der Bund nicht nachbessern, so die übereinstimmende Ansicht der Branchenvertreter, wären nicht nur die gastgewerblichen Betriebsteile, sondern auch die oft Jahrhunderte alten Familienbrauereien in ihrem Bestand gefährdet.