MUNDUS VINI GmbH
MUNDUS VINI NON-ALCOHOLIC
Maximilianstraße 11
67433 Neustadt
Germany

Telefon
+49 6321 8908951
Zollnummer
DE5362369

Der Große Alkoholfrei Wettbewerb der MUNDUS VINI GmbH versteht sich als ein in Deutschland ausgerichteter internationaler Wettbewerb für entalkoholisierte Weine sowie schäumende Getränke aus entalkoholisiertem Wein aus allen Ländern der Erde. Ziel dieses Wettbewerbs ist die Förderung der Produktqualitäten und der Vermarktung der eingereichten Produkte. Eine unabhängige, neutrale und fachgerechte Beurteilung der Produkte durch eine internationale Jury garantiert die seriöse und professionelle Durchführung des Wettbewerbs. Dies verschafft den von MUNDUS VINI ALKOHOLFREI verliehenen Medaillen, den prämierten Produkten und ihren Herstellern eine hohe Anerkennung.

1. Zulassung der Proben

Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Erzeuger und Vermarkter von entalkoholisiertem Wein sowie schäumenden Getränke aus entalkoholisiertem Wein, sofern die Erzeugnisse zum direkten menschlichen Verzehr entsprechend Anhang VII Abschnitt II der VO(EU) Nr. 1308/2013 für Wein oder nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Regelungen zugelassen sind. Für die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Produkte haftet der Einreicher und es obliegt nicht der MUNDUS VINI GmbH die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Produkte in Deutschland oder den jeweiligen Herkunftsländern zu überprüfen. Das gleiche Erzeugnis darf wiederholt am Wettbewerb teilnehmen. Maßgebend für die Identität der Produkte für die erneute Teilnahme ist die Losnummern.
Zugelassen sind gebrauchsfertige Produkte aus allen Ländern. Nicht rechtzeitig zum Einsendeschluss (1. Februar 2023) eingehende Proben können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

2. Zugelassene Kategorien

Zugelassen sind Erzeugnisse folgender Kategorien:
2.1 entalkoholisierte Stillweine aller Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen
2.2 Schäumende Getränke aus entalkoholisiertem Wein aller Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen

3. Teilnahmebedingungen

3.1. Allgemein
3.1.1 Die Teilnahme ist auf bereits in Flaschen oder in anderen für den Gebrauch durch Verbraucher geeigneten Gebinden abgefüllte Produkte beschränkt. Diese müssen der Verordnung über Fertigverpackungen und andere Verkaufseinheiten vom 18.11.2020 (BGBI. I S. 2504) entsprechen bzw. bei Bag-in-Box oder vergleichbaren Verpackungen in handelsüblichen Endverkaufsvolumen abgefüllt sein.
3.1.2 Jeder Einreicher kann mit beliebig vielen Produkten am Wettbewerb teilnehmen. Die Produkte müssen den Herstellungs- und Bezeichnungsvorschriften der jeweiligen Drittländer bzw. den Regelungen der Europäischen Union entsprechen.
3.1.3 Je angestellter Probe sind 6 Flaschen für die Teilnahme am Wettbewerb einzureichen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen bei dem Einreicher noch mindestens 200 Flaschen vorrätig sein.
3.1.4 Es werden nur verzollte, versteuerte und frei Haus frankierte an die Adresse der MUNDUS VINI GmbH zugestellte Proben angenommen.
3.1.5 Die MUNDUS VINI GmbH behält sich das Recht vor, ihr für die eingereichten Produkte in Rechnung gestellte Steuern, Zölle oder andere Abgaben sowie ggf. Bearbeitungsgebühren, dem Einreicher weiter zu belasten.
3.1.6 Für jede Probe muss ein vollständig ausgefüllter Produktpass mit allen erforderlichen Angaben vorliegen. Werden die Daten vom Einreicher nicht komplett angegeben, behält sich die MUNDUS VINI GmbH das Recht vor, das Produkt nicht zu prämieren. Die MUNDUS VINI GmbH behält sich zusätzlich das Recht vor, Produkte auf ihre Identität zu überprüfen; diese Handelsanalyse kann in Rechnung gestellt werden. Die Angaben im Produktpass sind für sämtliche Veröffentlichungen, Urkunden und Prämierungen verbindlich.

4. Anstellgebühren

4.1 Für jede eingereichte Probe wird eine Anstellgebühr erhoben. Diese deckt die Kosten für die Erfassung der Proben, die Anreise und Unterbringung der internationalen Fachjury, die Organisation des Wettbewerbs sowie die Ausfertigung der Auszeichnungen und Urkunden durch die MUNDUS VINI GmbH.
4.2 Die Anstellgebühr beträgt 170 Euro netto je eingereichter Probe.
4.3 Wird das gleiche Produkte von mehreren Vermarktern eingereicht, werden sämtliche Vermarkter mit dem Preisträger (Einreicher/ Abfüller) genannt. Eine Erstattung der mehrfach entrichteten Anstellgebühren erfolgt nicht. Der Eingang der vollständigen Bezahlung der Anstellgebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
4.4 Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr.

5. Jury-Verkostung/Auszeichnungen

Eine fachlich qualifizierte, internationale Jury aus Oenologen, Winemakern, Weinfachhändlern, Sommeliers und Fachjournalisten verkostet die entalkoholisierten Weine und schäumenden Getränken aus entalkoholisiertem Wein in verdeckten Probenrunden. Die Produkte werden entsprechend ihrer Produktkategorie in einer Verkostung geordnet und in Anlehnung an das internationale 100-Punkte-Schema der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), das ebenso vom Internationalen Oenologenverband (UIOE) anerkannt ist, bewertet. Die Verkostung findet vom 21. bis 26. Februar 2023 statt. Die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte ist auf 40 % der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt.
Die Prämierungsstufen sind:
Großes Gold
Gold
Silber

5.1 Zusätzliche Auszeichnungen

I. Best of Show
Jeweils das beste Produkt aus der jeweiligen Kategorie (Rebsorte, Preisklasse, Betriebsart, Vertriebsschienen) kann mit der zusätzlichen Auszeichnung prämiert werden. Gibt es in einer Kategorie zwei punktgleiche beste Produkte, behält sich die MUNDUS VINI GmbH vor, eine Masterjury einzuberufen, um die Produkte nochmals zu verkosten. Somit kann nur ein Produkt pro Kategorie ausgezeichnet werden. MUNDUS VINI Alkoholfrei behält sich auch das Recht vor, eine Auszeichnung in einem Jahr nicht zu vergeben. Für die Auszeichnung erhält der Gewinner eine Urkunde und es kann eine von MUNDUS VINI vorgestellte Medaille ins Etikett aufgenommen werden.
II. Bester Produzent (mindestens 3 Produkte im Wettbewerb prämiert)/Bester Händler (mindestens 6 Produkte im Wettbewerb prämiert, von mindestens 3 unterschiedlichen Produzenten) Bei gleichem Mittel aller bewerteten Proben von mehreren Produzenten entscheidet die höchste Anzahl Medaillen je Einreicher.

6. Veröffentlichung

Die im großen Alkoholfrei Wettbewerb der MUNDUS VINI GmbH prämierten Produkte werden nach Beendigung des Wettbewerbs veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt unter anderem in den Publikationen MEININGER’S WINE BUSINESS INTERNATIONAL, WEINWIRTSCHAFT, MEININGERS WEINWELT, DER DEUTSCHE WEINBAU und MEININGERS SOMMELIER des MEININGER VERLAGS, Neustadt an der Weinstraße, sowie über die verschiedenen Internet-Portale unter anderem MEININGER ONLINE, die mit den Seiten der Erzeuger verlinkt werden können. Informationen über Produkte, die nicht die für die Prämierung erforderlichen Mindestpunktzahlen erreicht haben, werden nicht veröffentlicht.

7. Nutzung der Auszeichnungen und Logos

7.1 Die Sieger haben die Möglichkeit, die erhaltenen Auszeichnungen und Logos der MUNDUS VINI GmbH für ihre Etikettierung und Werbung zu nutzen. Für die Nutzung der Auszeichnungen und Medaillen gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen: „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnungen der MUNDUS VINI GmbH“.
7.2. Für die Nutzung der erhaltenen Auszeichnungen in der Flaschenausstattung gelten ebenfalls die Nutzungsbedingungen „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnung der MUNDUS VINI GmbH“.

8. Schlussbestimmungen – Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen

Mit Einsendung der Proben erkennt der Einreicher die Teilnahmebedingungen und Beurteilungen der MUNDUS VINI GmbH an. Für Streitfälle ist das für Neustadt an der Weinstraße zuständige Gericht anzurufen.