Meininger Verlag GmbH
Internationaler Rosé Preis
Maximilianstrasse 7-15
67433 Neustadt Germany

Telefon
+49 6321 89 08 951
Zollnummer
5841127

Präambel

Meiningers Internationaler Rosé Preis der Meininger Verlag GmbH versteht sich als ein in Deutschland ausgerichteter internationaler Wettbewerb für Rosé-Weine aus allen Weinanbaugebieten der Erde. Ziel dieses Wettbewerbs ist die Förderung der Weinqualität und der Vermarktung der eingereichten Weine. Eine unabhängige, neutrale und fachgerechte Beurteilung der Weine durch eine Expertenjury garantiert die seriöse und professionelle Durchführung des Wettbewerbs. Dies verschafft den von Meiningers Internationaler Rosé Preis verliehenen Medaillen, den prämierten Weinen und ihren Herstellern eine hohe Anerkennung.

1. Zulassung der Proben

Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Erzeuger und Vermarkter von Stillweinen der Weinart Rosé, sofern die Erzeugnisse zum direkten menschlichen Verzehr entsprechend Anhang VII Abschnitt II der VO(EU) Nr. 1308/2013 für Wein zugelassen sind. Für die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Weine haftet der Einreicher und es obliegt nicht der Meininger Verlag GmbH, die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Weine in Deutschland oder den jeweiligen Herkunftsländern zu überprüfen.

Das gleiche Erzeugnis darf wiederholt am Wettbewerb teilnehmen. Maßgebend für die Identität der Weine für die erneute Teilnahme sind die Los- bzw. amtlichen Prüfnummern. Zugelassen sind gebrauchsfertige Produkte aus allen internationalen Anbaugebieten. Nicht rechtzeitig zum Einsendeschluss eingehende Proben können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

2. Zugelassene Kategorien

Zugelassen sind Erzeugnisse folgender Kategorien:

2.1 Stillweine aller Qualitätsstufen, Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen der Weinarten Rosé 

2.2 Die zum Wettbewerb eingereichten Weine müssen einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden:

Kategorie I - Rosé trocken (gemäß gesetzlicher Definition)

Kategorie II - Rosé trocken (gemäß gesetzlicher Definition) mit Holzprägung

Kategorie III - Rosé feinfruchtig (nicht trocken bis unter 45 g/L Restzucker)

Kategorie IV - Rosé mit Restsüße (ab 45 g/L Restzucker)

 

Die Weine werden hinsichtlich ihrer Analysedaten & ihrem Etikett den Kategorien zugeordnet.

3. Teilnahmebedingungen

3.1. Allgemein

3.1.1 Die Teilnahme ist auf bereits in Flaschen oder in anderen für den Gebrauch durch Verbraucher geeigneten Gebinden abgefüllte Weine beschränkt. Diese müssen der Verordnung über Fertigverpackungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBI. I S. 451 ff., zuletzt geändert durch Art. 4 der Verordnung vom v. 11.12.2014 BGBI. I S. 2010) entsprechen bzw. bei Bag-in-Box oder vergleichbaren Verpackungen in handelsüblichen Endverkaufsvolumen abgefüllt sein.

3.1.2 Füllfertige Fassproben sind zur Anstellung erlaubt. Bitte entnehmen Sie hierzu weitere Informationen unserem Fassprobenantrag.

3.1.3 Jeder Einreicher kann mit beliebig vielen Produkten am Wettbewerb teilnehmen. Die Weine müssen den Herstellungs- und Bezeichnungsvorschriften der jeweiligen Drittländer bzw. den Regelungen der Europäischen Union entsprechen.

3.1.4 Je angestellter Probe sind 4 Flaschen für die Teilnahme am Wettbewerb einzureichen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen bei dem Einreicher noch mindestens 200 Flaschen vorrätig sein.

3.1.5 Es werden nur verzollte, versteuerte und frei Haus frankierte an die Adresse der Meininger Verlag GmbH zugestellte Proben angenommen.

3.1.6 Die Meininger Verlag GmbH behält sich das Recht vor, ihr für die eingereichten Produkte in Rechnung gestellte Steuern, Zölle oder andere Abgaben sowie ggf. Bearbeitungsgebühren, dem Einreicher weiterzubelasten.

3.1.7 Für jede Probe muss ein vollständig ausgefüllter Produktpass mit allen erforderlichen Angaben vorliegen. Werden die Daten vom Einreicher nicht komplett angegeben, behält sich die Meininger Verlag GmbH das Recht vor, den Wein nicht zu prämieren. Die Meininger Verlag GmbH behält sich zusätzlich das Recht vor, Weine auf ihre Identität zu überprüfen; diese Handelsanalyse kann in Rechnung gestellt werden. Die Angaben im Produktpass sind für sämtliche Veröffentlichungen, Urkunden und Prämierungen verbindlich.

3.2 Anstellungen von Teilfüllungen

Die Anstellung von Teilabfüllungen und die Verwendung von Prämierungen bzw. Auszeichnungen ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

3.2.1 Bei der Einreichung der ersten Teilfüllung eines Weines bzw. Erzeugnisses ist die gesamte zur Verfügung stehende identische Menge sowie die Menge der angestellten ersten Teilfüllung zu melden.

3.2.2 Mit Einreichung von einer prämierten Erstfüllung nachfolgenden Teilfüllungen sind chemische Analysen von einem anerkannten Prüfinstitut der Meininger Verlag GmbH vorzulegen, die eine eindeutige Identifizierung des Weines zulässt und die übereinstimmende Identität der nachfolgenden Teilfüllungen mit der prämierten Erstfüllung bestätigen. Hierfür müssen zusätzlich zwei Flaschen von jeder Teilfüllung an die Meininger Verlag GmbH zur erneuten analytischen und sensorischen Überprüfung gesandt werden. Hierbei ist ein Bezug zur ersten Anstellung herzustellen. Des Weiteren ist, sofern eine andere L-Nr. in der Etikettierung verwendet wird, diese in den Antragsformularen anzugeben.

3.2.3 Die Verwendung von Auszeichnungen ist für Teilfüllungen bis sechs Monate nach der Prämierung (Fülltermin) identischer Proben erlaubt.

3.2.4 Für die analytische und sensorische Überprüfung von Teilfüllungen behält sich die Meininger Verlag GmbH das Recht vor, ein anerkanntes Prüfinstitut zur Durchführung der analytischen und sensorischen Identitätsprüfung zu beauftragen. Es werden dabei die Erstfüllung mit der erneuten Füllung analysiert und anhand der Analysen die Identität des Weines überprüft. Die Meininger Verlag GmbH wird diese Leistung in Rechnung stellen.

4. Anstellgebühren

4.1 Für jede eingereichte Probe wird eine Anstellgebühr erhoben. Diese deckt die Kosten für die Erfassung der Proben, die Anreise und Unterbringung der Expertenjury, die Organisation des Wettbewerbs sowie die Ausfertigung der Auszeichnungen und Urkunden durch die Meininger Verlag GmbH.

4.2 Die Anstellgebühr beträgt 79 Euro netto je eingereichter Probe.

4.3 Wird der gleiche Wein von mehreren Vermarktern eingereicht, werden sämtliche Vermarkter mit dem Preisträger (Erzeuger/Abfüller) genannt. Eine Erstattung der mehrfach entrichteten  Anstellgebühren erfolgt nicht. Der Eingang der vollständigen Bezahlung der Anstellgebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.

4.4 Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr.

5. Jury-Verkostung/Auszeichnungen

Eine fachlich qualifizierte Jury aus Oenologen, Winemakern, Weinfachhändlern, Sommeliers und Fachjournalisten verkostet die Weine in verdeckten Probenrunden. Die Weine werden entsprechend ihrer Produktkategorie, Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung in einer Verkostung geordnet und in Anlehnung an das internationale 100-Punkte-Schema der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), das ebenso vom Internationalen Oenologenverband (UIOE) anerkannt ist, bewertet.

Die Verkostung findet Anfang April 2021 statt. Für die Prämierung eines Weines ist das Erreichen einer Punktzahl von 87 (von 100) Punkten nötig. Alle im Wettbewerb befindlichen und mit mindestens 87 Punkten bewerteten Weine werden prämiert. Da es sich um einen offiziell anerkannten Wettbewerb handelt, kann auf die erreichte Punktzahl auf dem Weinetikett hingewiesen werden.  

5.1 Zusätzliche Auszeichnungen

I. Best of Show

Zusätzlich zur erzielten Punktzahl im Wettbewerb kann der jeweils beste Wein (nach Kategorie, Herkunft, Rebsorte, Preisklasse, Betriebsart, Vertriebsschienen) mit einer zusätzlichen Auszeichnung prämiert werden. Gibt es in einer Kategorie zwei punktgleiche beste Weine, behält sich die Meininger Verlag GmbH vor, eine Masterjury einzuberufen, um die Weine nochmals zu verkosten.

Somit kann nur ein Wein pro Kategorie ausgezeichnet werden. Meiningers Internationaler Rosé Preis behält sich auch das Recht vor, eine Auszeichnung in einem Jahr nicht zu vergeben. Für die Auszeichnung erhält der Gewinner eine Urkunde und es kann eine vom Wettbewerb vorgestellte Medaille ins Etikett aufgenommen werden.

II. Bester Rosé-Erzeuger

Mindestens 4 Weine im Wettbewerb / Bedingung: Mindestens 50 % der im Wettbewerb befindlichen Weine ausgezeichnet. Bei gleichem Mittel aller bewerteten Proben von mehreren Erzeugern entscheidet die höchste Anzahl Medaillen je Einreicher.

6. Veröffentlichung

Die bei Meiningers Internationaler Rosé Preis prämierten Produkte werden nach Beendigung des Wettbewerbs veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt unter anderem in den Publikationen Weinwirtschaft, Meiningers Weinwelt, Der Deutsche Weinbau, Meiningers Sommelier, und Getränkezeitung des Meininger Verlags, Neustadt an der Weinstraße, sowie über die verschiedenen Internet-Portale wie Meininger Online und Meininger’s Wine Business International, die mit den Seiten der Erzeuger verlinkt werden können. Informationen über Weine, die nicht die für die Prämierung erforderlichen Mindestpunktzahlen erreicht haben, werden nicht veröffentlicht.

7. Nutzung der Auszeichnungen und Logos

7.1 Die Sieger haben die Möglichkeit, die erhaltenen Auszeichnungen und Logos der Meininger Verlag GmbH für Ihre Etikettierung und Werbung zu nutzen. Für die Nutzung der Auszeichnungen und Medaillen gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen: „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnungen der Meininger Verlag GmbH“.

7.2. Für die Nutzung der erhaltenen Auszeichnungen in der Flaschenausstattung gelten ebenfalls die Nutzungsbedingungen „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnung der Meininger Verlag GmbH“.

8. Schlussbestimmungen – Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen

Mit Einsendung der Proben erkennt der Einreicher die Teilnahmebedingungen und Beurteilungen der Meininger Verlag GmbH an. Für Streitfälle ist das für Neustadt an der Weinstraße zuständige Gericht anzurufen.