MUNDUS VINI GmbH
International Organic Wine Award
Maximilianstrasse 11
67433 Neustadt Germany

Telefon
+49 6321 89 08 951
Zollnummer
5841127
 
Teilnahme-Bedingungen
Präambel
 
Der Große Internationale Bio-Weinpreis MUNDUS VINI BIOFACH der MUNDUS VINI GmbH ist ein in Deutschland ausgerichteter internationaler Wettbewerb für Bio-Weine aus allen Weinanbaugebieten der Erde.Ziel dieses Wettbewerbs ist die Förderung der Weinqualität und der Vermarktung der eingereichten Weine und  Schaumweine. Eine unabhängige, neutrale und fachgerechte Beurteilung der Weine durch eine internationale Jury garantiert die seriöse und professionelle Durchführung des Wettbewerbs. Dies verschafft den von MUNDUS VINI BIOFACH verliehenen Medaillen, den prämierten Weinen und ihren Herstellern eine hohe Anerkennung.
 
1. Zulassung der Proben
Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Erzeuger und Vermarkter von Still-, Schaum- und Perlwein sowie Likörweinen, sofern die Erzeugnisse zum direkten menschlichen Verzehr entsprechend Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, der Verordnung (EG) 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007, der Verordnung (EG) 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (Durchführungsvorschriften) zugelassen sind. Für die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Weine haftet der Einreicher, und es obliegt nicht der MUNDUS VINI GmbH, die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Weine in Deutschland oder den jeweiligen Herkunftsländern zu überprüfen. 
Das gleiche Erzeugnis darf wiederholt am Wettbewerb teilnehmen. Maßgebend für die Identität der Weine für die erneute Teilnahme sind die Los- bzw. amtlichen Prüfnummern.
Zugelassen sind gebrauchsfertige Produkte aus allen internationalen Anbaugebieten. Nicht rechtzeitig zum Einsendeschluss eingehende Proben können vom Wettbewerb ausgeschlossen
werden.
 
2. Zugelassene Kategorien
Zugelassen sind Erzeugnisse folgender Kategorien:
2.1 Stillweine aller Qualitätsstufen, Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen
2.2 Schaumweine aller Qualitätsstufen, Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen
2.3 Perlweine aller Qualitätsstufen, Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen
2.4 Süßweine
2.5 Likörweine
 
3. Teilnahmebedingungen
3.1. Allgemein
3.1.1 Die Teilnahme ist auf bereits in Flaschen oder in anderen für den Gebrauch durch Verbraucher geeigneten Gebinden abgefüllte Weine aus kontrolliert biologischem Anbau beschränkt. Diese müssen der Verordnung über Fertigverpackungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451) entsprechen bzw. bei Bag-in-Box oder vergleichbaren Verpackungen in handelsüblichen Endverkaufsvolumen abgefüllt sein.
3.1.2 Seit 2014 sind auch Fassproben zur Anstellung erlaubt. Bitte entnehmen Sie hierzu unseren Fassprobenantrag und weitere Informationen auf www.mundusvini-biofach.de/Teilnahme
3.1.3 Jeder Einreicher kann mit beliebig vielen Produkten am Wettbewerb teilnehmen. Die Weine müssen den Herstellungs- und Bezeichnungsvorschriften der jeweiligen Drittländer bzw. den Regelungen der Europäischen Union entsprechen.
3.1.4 Je angestellter Probe sind 6 Flaschen für die Teilnahme am Wettbewerb einzureichen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen bei dem Einreicher noch mindestens 200 Flaschen vorrätig sein, bei hochwertigen Süßweinen (Eiswein, Trockenbeerenauslese oder Beerenauslese) mindestens 100 Flaschen. 
3.1.5 Es werden nur verzollte, versteuerte und frei Haus an die Adresse der MUNDUS VINI GmbH zugestellte Proben angenommen.
3.1.6 Für jede Probe muss ein vollständig ausgefüllter Produktpass mit allen erforderlichen Angaben  vorliegen. Werden die Daten vom Einreicher nicht komplett angegeben, behält sich die MUNDUS VINI GmbH das Recht vor, den Wein nicht zu prämieren. Die MUNDUS VINI GmbH behält sich zusätzlich das Recht vor Weine auf Ihre Identität zu überprüfen, diese Handelsanalyse kann Ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Angaben im Produktpass sind für sämtliche Veröffentlichungen, Urkunden und Prämierungen verbindlich.
 
3.2 Anstellungen von Teilfüllungen
Die Anstellung von Teilabfüllungen und die Verwendung von Prämierungen bzw. Auszeichnungen ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
3.2.1 Bei der Einreichung der ersten Teilfüllung eines Weines bzw. Erzeugnisses ist die gesamte zur Verfügung stehende identische Menge sowie die Menge der angestellten ersten Teilfüllung zu melden.
3.2.2 Mit Einreichung von einer prämierten Erstfüllung nachfolgenden Teilfüllungen sind der MUNDUS VINI GmbH chemische Analysen von einem anerkannten Prüfinstitut vorzulegen, die eine eindeutige Identifizierung des Weines zulassen und die Übereinstimmung der nachfolgenden Teilfüllungen mit der prämierten Erstfüllung bestätigen. Hierfür müssen zur erneuten analytischen und sensorischen Überprüfung zusätzlich vier Flaschen
von jeder Teilfüllung an die MUNDUS VINI GmbH gesandt werden. Hierbei ist ein Bezug zur ersten Anstellung herzustellen. Des Weiteren ist in den Antragsformularen die Losnummer anzugeben, sofern in der Etikettierung eine andere verwendet wird.
3.2.3 Die Verwendung von Auszeichnungen ist für Teilfüllungen bis 6 Monate (Fülltermin) identischer Proben erlaubt.
3.2.4 Für die analytische und sensorische Überprüfung von Teilfüllungen behält sich die MUNDUS VINI GmbH das Recht vor, ein anerkanntes Prüfinstitut mit der Durchführung der analytischen und sensorischen Identitätsprüfung zu beauftragen. Es werden dabei die Erstfüllung mit der erneuten Füllung analysiert und anhand der Analyse die Identität des Weines überprüft. Die MUNDUS VINI GmbH wird Ihnen diese Leistung in Rechnung stellen.
 
4. Anstellgebühren
4.1 Für jede eingereichte Probe wird eine Anstellgebühr erhoben. Diese deckt die Kosten für die Erfassung der Proben, die Anreise und Unterbringung der internationalen Fachjury, die Organisation des Wettbewerbs sowie die Ausfertigung der Auszeichnungen und Urkunden durch die MUNDUS VINI GmbH sowie die Präsentation auf der BIOFACH.
4.2 Die Anstellgebühr beträgt 170 Euro netto je eingereichter Probe.
4.3 Wird der gleiche Wein von mehreren Vermarktern eingereicht, werden sämtliche Vermarkter mit dem Preisträger (Erzeuger/Abfüller) genannt. Eine Erstattung der mehrfach entrichteten Anstellgebühren erfolgt nicht. Der Eingang der vollständigen Bezahlung der Anstellgebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Teilnehmer eine Quittung über die entrichtete Anstellgebühr.
4.4 Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr.
 
5. Jury-Verkostung/Auszeichnungen
Eine fachlich qualifizierte, internationale Jury aus Oenologen, Winemakern, Weinfachhändlern, Sommeliers und Fachjournalisten verkostet die Weine, Schaumweine und Likörweine in verdeckten Probenrunden.
Die Weine werden entsprechend ihrer Produktkategorie, Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung in einer Verkostung geordnet und in Anlehnung an das internationale 100-Punkte-Schema der Organisation Internationale de la Vigne et du Vin (OIV), das ebenso vom Internationalen Oenologenverband (UIOE) anerkannt ist, bewertet. Die Verkostung findet Anfang Januar statt. Die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte ist auf 40 % der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt.
 
Die Prämierungsstufen sind: 
Großes Gold, 
Gold, 
Silber
 
Wein des Jahres
Jeweils der beste Wein aus der jeweiligen Produktkategorie kann mit der zusätzlichen Auszeichnung prämiert werden. Gibt es in einer Kategorie zwei punktgleiche beste Weine, behält sich die MUNDUS VINI GmbH vor eine Masterjury einzuberufen, um die Weine nochmals zu verkosten. Somit kann nur ein Wein pro Kategorie ausgezeichnet werden. MUNDUS VINI BIOFACH behält sich auch das Recht vor, eine Auszeichnung in einem Jahr nicht zu vergeben. Für die Auszeichnung erhält der Gewinner eine Urkunde und es kann eine von MUNDUS VINI vorgestellte Medaille ins Etikett aufgenommen werden.
 
6. Veröffentlichung 
Die im Internationalen Bio-Weinpreis MUNDUS VINI BIOFACH prämierten Produkte werden während der jährlich stattfinden internationalen Fachmesse BIOFACH / Vivaness bekannt gegeben. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung der Prämierungen und Auszeichnungen unter anderem in den Publikationen MEININGER’S WINE BUSINESS INTERNATIONAL, WEINWIRTSCHAFT, MEININGERS WEINWELT, DER DEUTSCHE WEINBAU und MEININGERS SOMMELIER des Meininger Verlags, Neustadt an der Weinstraße, sowie über die verschiedenen Internet-Portale unter anderem MEININGER ONLINE, die mit den Seiten der Erzeuger verlinkt werden können. Informationen über Weine die nicht die für die Prämierung erforderlichen Mindestpunktzahlen erreicht haben, werden nicht veröffentlicht. Die Weine werden zusätzlich in der Verkostungszone MUNDUS VINI BIOFACH präsentiert, dort werden die prämierten Weine durch Fachpersonal ausgeschenkt. Für eine Präsentation in der MUNDUS VINI BIOFACH Verkostungszone müssen je prämiertem Wein 6 weitere Flaschen vor der Messe zur Verfügung gestellt werden.
 
7. Nutzung der Auszeichnungen und Logos
7.1. Die Sieger haben die Möglichkeit, die erhaltenen Auszeichnungen und Logos der MUNDUS VINI GmbH für Ihre Etikettierung und Werbung zu nutzen. Für die Nutzung der Auszeichnungen und Medaillen gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen: „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnungen der MUNDUS VINI GmbH“.
7.2. Für die Nutzung der erhaltenen Auszeichnungen in der Flaschenausstattung gelten ebenfalls die Nutzungsbedingungen: „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnungen der MUNDUS VINI GmbH“.
 
8. Schlussbestimmungen
Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen 
Mit Einsendung der Proben erkennt der Einreicher die Teilnahmebedingungen und Beurteilungen der MUNDUS VINI GmbH an. Für Streitfälle ist das für Neustadt an der Weinstraße zuständige Gericht anzurufen.