MUNDUS VINI GmbH
Grand International Wine Award
Maximilianstrasse 11
67433 Neustadt Germany

Telefon
+49 6321 89 08 951
Zollnummer
5841127

Präambel
Der Große Internationale Weinpreis der MUNDUS VINI GmbH versteht sich als ein in Deutschland ausgerichteter internationaler Wettbewerb für Weine aus allen Weinanbaugebieten der Erde. Ziel dieses Wettbewerbs ist die Förderung der Weinqualität und der Vermarktung der eingereichten Weine und Schaumweine. Eine unabhängige, neutrale und fachgerechte Beurteilung der Weine durch eine internationale Jury garantiert die seriöse und professionelle Durchführung des Wettbewerbs. Dies verschafft den von MUNDUS VINI verliehenen Medaillen, den prämierten Weinen und ihren Herstellern eine hohe Anerkennung.

1. Zulassung der Proben
Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Erzeuger und Vermarkter von Wein, Schaum- und Perlweinen sowie  Likörweinen sofern die Erzeugnisse zum direkten menschlichen Verzehr entsprechend Anhang VII Abschnitt II der VO(EU) Nr. 1308/2013 für Wein zugelassen sind. Für die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Weine haftet der Einreicher und es obliegt nicht der MUNDUS VINI GmbH die Verkehrsfähigkeit der eingereichten Weine in Deutschland oder den jeweiligen Herkunftsländern zu überprüfen.
Das gleiche Erzeugnis darf wiederholt am Wettbewerb teilnehmen. Maßgebend für die Identität der Weine für die erneute Teilnahme sind die Los- bzw. amtlichen Prüfnummern. Zugelassen sind gebrauchsfertige Produkte aus allen internationalen Anbaugebieten.
Nicht rechtzeitig zum Einsendeschluss eingehende Proben können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

2. Zugelassene Kategorien
Zugelassen sind Erzeugnisse folgender Kategorien:
2.1 Stillweine aller Qualitätsstufen, Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen
2.2 Schaumweine aller Qualitätsstufen, Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen
2.3 Perlweine aller Qualitätsstufen, Rebsorten oder Cuvées und Geschmacksrichtungen
2.4 Süßweine
2.5 Likörweine

3. Teilnahmebedingungen
3.1. Allgemein
3.1.1 Die Teilnahme ist auf bereits in Flaschen oder in anderen für den Gebrauch durch Verbraucher geeigneten Gebinden abgefüllte Weine
beschränkt. Diese müssen der Verordnung über Fertigverpackungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBI. I S. 451 ff., zuletzt geändert durch Art. 4 der Verordnung vom v. 11.12.2014 BGBI. I S. 2010) entsprechen bzw. bei Bag-in-Box oder vergleichbaren Verpackungen in handelsüblichen Endverkaufsvolumen abgefüllt sein.
3.1.2 Seit 2014 sind auch Fassproben zur Anstellung erlaubt. Bitte entnehmen Sie hierzu unseren Fassprobenantrag und weitere Informationen
auf www.mundusvini.de ➞ Teilnahme 
3.1.3 Jeder Einreicher kann mit beliebig vielen Produkten am Wettbewerb teilnehmen. Die Weine müssen den Herstellungs- und Bezeichnungsvorschriften
der jeweiligen Drittländer bzw. den Regelungen der Europäischen Union entsprechen.
3.1.4 Je angestellter Probe sind 6 Flaschen für die Teilnahme am Wettbewerb einzureichen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen bei dem Einreicher noch mindestens 200 Flaschen vorrätig sein, bei hochwertigen Süßweinen (z. B. Eiswein, Icewine, Sauternes, TBA oder BA) mindestens 100 Flaschen.
3.1.5 Es werden nur verzollte, versteuerte und frei Haus frankierte an die Adresse der MUNDUS VINI GmbH zugestellte Proben angenommen.
3.1.6 Die MUNDUS VINI GmbH behält sich das Recht vor, ihr für die eingereichten Produkte in Rechnung gestellte Steuern, Zölle oder andere Abgaben sowie ggf. Bearbeitungsgebühren, dem Einreicher weiterzubelasten. 
3.1.7 Für jede Probe muss ein vollständig ausgefüllter Produktpass mit allen erforderlichen Angaben vorliegen. Werden die Daten vom Einreicher nicht komplett angegeben, behält sich die MUNDUS VINI GmbH das Recht vor, den Wein nicht zu prämieren. Die MUNDUS VINI GmbH behält sich zusätzlich das Recht vor, Weine auf ihre Identität zu überprüfen; diese Handelsanalyse kann in Rechnung gestellt werden. Die Angaben im Produktpass sind für sämtliche Veröffentlichungen, Urkunden und Prämierungen verbindlich. 
3.2 Anstellungen von Teilfüllungen Die Anstellung von Teilabfüllungen und die Verwendung von Prämierungen bzw. Auszeichnungen ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

3.2.1 Bei der Einreichung der ersten Teilfüllung eines Weines bzw. Erzeugnisses ist die gesamte zur Verfügung stehende identische Menge sowie die Menge der angestellten ersten Teilfüllung zu melden.
3.2.2 Mit Einreichung von einer prämierten Erstfüllung nachfolgenden Teilfüllungen sind chemische Analysen von einem anerkannten Prüfinstitut der MUNDUS VINI GmbH vorzulegen, die eine eindeutige Identifizierung des Weines zulässt und die übereinstimmende Identität der nachfolgenden Teilfüllungen mit der prämierten Erstfüllung bestätigen. Hierfür müssen zusätzlich vier Flaschen von jeder Teilfüllung an die MUNDUS VINI GmbH zur erneuten analytischen und sensorischen Überprüfung gesandt werden. Hierbei ist ein Bezug zur ersten Anstellung herzustellen. Des Weiteren ist, sofern eine andere L-Nr. in der Etikettierung verwendet wird, diese in den Antragsformularen anzugeben. 
3.2.3 Die Verwendung von Auszeichnungen ist für Teilfüllungen bis sechs Monate nach der Prämierung (Fülltermin) identischer Proben erlaubt.
3.2.4 Für die analytische und sensorische Überprüfung von Teilfüllungen behält sich die MUNDUS VINI GmbH das Recht vor, ein anerkanntes Prüfinstitut zur Durchführung der analytischen und sensorischen Identitätsprüfung zu beauftragen. Es werden dabei die Erstfüllung mit der erneuten Füllung analysiert und anhand der Analysen die Identität des Weines überprüft. Die MUNDUS VINI GmbH wird diese Leistung in Rechnung stellen. 

4. Anstellgebühren

4.1 Für jede eingereichte Probe wird eine Anstellgebühr erhoben. Diese deckt die Kosten für die Erfassung der Proben, die Anreise und Unterbringung der internationalen Fachjury, die Organisation des Wettbewerbs sowie die Ausfertigung der Auszeichnungen und Urkunden durch die MUNDUS VINI GmbH.
4.2 Die Anstellgebühr beträgt 179 Euro netto je eingereichter Probe.
4.3 Wird der gleiche Wein von mehreren Vermarktern eingereicht, werden sämtliche Vermarkter mit dem Preisträger (Erzeuger/ Abfüller) genannt. Eine Erstattung der mehrfach entrichteten Anstellgebühren erfolgt nicht. Der Eingang der vollständigen Bezahlung der Anstellgebühren ist Vorraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. 
4.4 Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr.

5. Jury-Verkostung/Auszeichnungen 
Eine fachlich qualifizierte, internationale Jury aus Oenologen, Winemakern, Weinfachhändlern, Sommeliers und Fachjournalisten verkostet die Weine, Schaumweine und Likörweine in verdeckten Probenrunden. Die Weine werden entsprechend ihrer Produktkategorie, Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung in einer Verkostung geordnet und in Anlehnung an das internationale 100-Punkte-Schema der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), das ebenso vom Internationalen Oenologenverband (UIOE) anerkannt ist, bewertet. Die Verkostung findet zum im Anmeldeformular bekannt gegebenen Zeitpunkt statt. Die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte ist auf 40 % der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt.

Die Prämierungsstufen sind:
Großes Gold
Gold
Silber

5.1 Zusätzliche Auszeichnungen
I
. Best of Show
Jeweils der beste Wein aus der jeweiligen Kategorie (Herkunft, Rebsorte, Preisklasse, Betriebsart, Vertriebsschienen) kann mit der zusätzlichen Auszeichnung prämiert werden. Gibt es in einer Kategorie zwei punktgleiche beste Weine, behält sich die MUNDUS VINI GmbH vor, eine Masterjury einzuberufen, um die Weine nochmals zu verkosten. Somit kann nur ein Wein pro Kategorie ausgezeichnet werden. MUNDUS VINI Der Große Internationale Weinpreis behält sich auch das Recht vor, eine Auszeichnung in einem Jahr nicht zu vergeben. Für die Auszeichnung erhält der Gewinner eine Urkunde und es kann eine von MUNDUS VINI vorgestellte Medaille ins Etikett aufgenommen werden. 
II. Bester Erzeuger (mindestens 10 Weine im Wettbewerb)/Bester Importeur (mindestens 20 Weine im Wettbewerb). Bedingung: Mindestens 50% der im Wettbewerb befindlichen Weine ausgezeichnet. Bei gleichem Mittel aller bewerteten Proben von mehreren Erzeugern entscheidet die höchste Anzahl Medaillen je Einreicher.

6. Veröffentlichung
Die im Großen Internationalen Weinpreis der MUNDUS VINI GmbH prämierten Produkte werden nach Beendigung des Wettbewerbs veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt unter anderem in den Publikationen MEININGER’S WINE BUSINESS INTERNATIONAL, WEINWIRTSCHAFT, MEININGERS WEINWELT, DER DEUTSCHE WEINBAU und MEININGERS SOMMELIER des MEININGER VERLAGS, Neustadt an der Weinstraße, sowie über die verschiedenen Internet-Portale unter anderem MEININGER ONLINE, die mit den Seiten der Erzeuger verlinkt werden können. Informationen über Weine, die nicht die für die Prämierung erforderlichen Mindestpunktzahlen erreicht haben, werden nicht veröffentlicht.

7. Nutzung der Auszeichnungen und Logos
7.1 Die Sieger haben die Möglichkeit, die erhaltenen Auszeichnungen und Logos der MUNDUS VINI GmbH für Ihre Etikettierung und Werbung zu nutzen. Für die Nutzung der Auszeichnungen und Medaillen gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen: „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnungen der MUNDUS VINI GmbH“. 
7.2. Für die Nutzung der erhaltenen Auszeichnungen in der Flaschenausstattung gelten ebenfalls die Nutzungsbedingungen „Richtlinien für die Nutzung und Werbung der Medaillen und Auszeichnung der MUNDUS VINI GmbH“. 

8. Schlussbestimmungen- Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen
Mit Einsendung der Proben erkennt der Einreicher die Teilnahmebedingungen und Beurteilungen der MUNDUS VINI GmbH an. Für Streitfälle ist das für Neustadt an der Weinstraße zuständige Gericht anzurufen.