Corona-Krise: Das Bundeskabinett hat wichtige Hilfen für Landwirte und Winzer beschlossen (Foto: iStock/Unimagic)
Corona-Krise: Das Bundeskabinett hat wichtige Hilfen für Landwirte und Winzer beschlossen (Foto: iStock/Unimagic)

Das Corona-Paket der Bundesregierung

Nur Drei Tage nachdem der Deutsche Weinbauverband (DWV) die Regierung um Hilfe bat, hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat sich in den Verhandlungen für die Landwirte eingesetzt und wichtige Erleichterungen erreicht. 

Einige der vom DWV geforderten Punkte wie zum Beispiel die flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten, die Ausweitung der 70-Tage-Regelung sowie Erleichterungen für kurzfristige Beschäftigungen für freiwerdendes Personal aus anderen Branchen, wurden nun vom Kabinett beschlossen.

Im Kabinett wurden folgenden Punkte beschlossen:

Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt.

  • Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.

Ausweitung der „70-Tage-Regelung“

  • Saisonarbeitskräfte, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich.

Arbeitszeitflexibilisierung

  • Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können.
  • Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen.

Kündigungsschutz

  • Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

Zudem wurden verschiedene Regelungen getroffen, um flexibel auf die Krise und mögliche Personalverschiebungen in Richtung der Landwirtschaft reagieren zu können. Beispielsweise eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Kurzarbeiter und die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern. -jb-

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

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ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

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