Mit diesen Maßnahmen könnte man deutschen Winzern in der Coronakrise helfen.
Mit diesen Maßnahmen könnte man deutschen Winzern in der Coronakrise helfen.

Corona: Hilfe für Winzer

In gestern Abend an die Bundesminister Klöckner, Altmaier, Heil, Maas, Seehofer und Scholz gerichteten Schreiben ersucht der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) die Politik um Unterstützung. Ziel ist es, den Weinbaubetrieben konkrete Hilfsmaßnahmen an die Hand zu geben, um den dramatischen Folgen durch die Coronakrise gegenzusteuern.

Der Verband hat in diesem Zusammenhang folgende konkrete Hilfsmaßnahmen vorgeschlagen:

  • Eine Offenhaltung der deutschen Grenzen für Saisonarbeitskräfte und die Einführung von Transitregelungen, die eine Durchreise der Saisonarbeitskräfte aus z.B. Rumänien nach Deutschland ermöglichen.
  • Eine flexiblere Gestaltung bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. eine Ausweitung der 70-Tageregelung auf unbestimmte Zeit.
  • Eine flexiblere Regelung bei der Arbeitszeit (Höchstarbeitszeit, Sonn- und Feiertagsarbeit). Erleichterungen für kurzfristig geringfügige Beschäftigungen und Zuverdienstmöglichkeiten, beispielsweise auch durch eine Aufrechterhaltung des Kurzarbeitergeldes bei einem Nebenverdienst, sollen Anreize auch für freiwerdendes Personal aus anderen Branchen für eine Tätigkeit im Sonderkulturbereich schaffen.
  • Eine auf alle Rebsorten erweiterte Zulassung der Pflanzenschutzmittel Shark und Quickdown als Ersatz für ansonsten manuelle Ausbrecharbeiten an Stocktrieben.
  • Sicherstellung der Liquidität der Betriebe, wobei sichergestellt sein muss, dass Betriebe, die derzeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nicht mit negativen Konsequenzen wie einem Schufa-Eintrag rechnen müssen.
  • Eine Stundung von Steuerzahlungen
  • Eine Entlastung der Betriebe bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Grünlese als Maßnahme

Des Weiteren fordert der DWV, auch über die Einleitung weinspezifischer Maßnahmen zur Minderung der wirtschaftlichen Probleme der Weinbaubetriebe in dieser Krisensituation nachzudenken. Hier käme laut DWV als Maßnahme die Aufnahme der Grünlese in die Liste der förderfähigen Maßnahmen des nationalen Stützungsprogramms in Betracht. Diese Maßnahme ist im EU-Recht geregelte. Ziel einer Grünlese ist es, durch die vollständige Entfernung noch unreifer Trauben den Ertrag der betreffenden Fläche auf Null zu senken, um eine entstehende nicht vermarktbare Überproduktion zu verhindern.

Alternativ könnten auch andere noch zu definierenden Regelungen zu Ausgleichzahlungen im Falle einer Ertragsreduzierung in Erwägung gezogen werden, so der Verband.

Destillation in Krisenfällen

Aus Sicht des Verbandes wäre gegebenenfalls auch die Auslösung der im Weingesetz vorgesehenen Destillation in Krisenfällen denkbar. Mit staatlichen Finanzmitteln für die Destillation von Wein kann damit drohenden Marktstörungen in Krisenfällen Rechnung getragen werden.

„Wir stehen vor einer noch nie da gewesenen Situation, in der alle Register gezogen werden müssen, um die bedrohten wirtschaftlichen Existenzen vieler Weinbaubetriebe zu retten.“, so der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, Klaus Schneider. -jb-

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen