Die Abgabe- und Registrierungspflicht für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen soll ab 1. Januar 2024 gelten (Foto: zakalinka/stock.adobe.com).
Die Abgabe- und Registrierungspflicht für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen soll ab 1. Januar 2024 gelten (Foto: zakalinka/stock.adobe.com).

Bundesrat billigt EWK-Sonderabgabe

Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag beschlossene Sonderabgabe für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen gebilligt. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und könne danach wie geplant in Kraft treten.

 

Wie der Bundesrat in entsprechender Pressemitteilung erklärt, müssen Plastik-Produzenten die Sonderabgabe künftig abhängig von der jeweils in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten - in einen Fonds einzahlen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird. Auf diese Weise soll eine finanzielle Beteilung an der Beseitigung und Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll ermöglicht werden, die die Kommunen jährlich viele Millionen Euro kosten. Der Fonds wird vom Umweltbundesamt verwaltet und im Bundeshaushalt abgebildet. Verbände hatten am Vorhaben in der Vergangenheit starke Kritik geäußert.

Das Gesetz soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Abgabe- und Registrierungspflicht soll ab 1. Januar 2024 gelten. //gz

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GZ 11/23

Themen der Ausgabe

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