Das Bundeskabinett hat eine neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gebilligt. Durch sie wird die Glyphosat-Anwendung in Deutschland wieder regulär erlaubt.
Nach über 40 Jahren hat das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die „Mineral- und Tafelwasserverordnung“ (MTVO) in weiten Teilen überarbeitet. Branchenkenner sprechen bei dem im Dezember dazu vorgelegten Referenten-Entwurf gar von einer Neufassung. Eine mit grundlegendem Verbesserungsbedarf. Grund zur Hoffnung gibt es dennoch, sagt GZ-Redakteurin Cecilia Hohls.
Obwohl der Vorschlag der EU-Kommission, die Glyphosat-Zulassung um 10 Jahre zu verlängern, im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit bekommen hat, kommt die Verlängerung. Es wird allerdings neue Auflagen geben.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum in seiner jetzigen Form wollen einige abschaffen. Eine Ergänzung zu MHD oder eine Erweiterung der Ausnahmenregelung stehen im Raum. Während das Verbraucherschützer und BMEL als Chance betrachten, äußern Handel und Hersteller Vorbehalte und sprechen sich gegen eine Verpflichtung zur Ergänzung des MHD aus.
Sowohl der Lebensmittelverband Deutschland als auch der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft ZAW üben scharfe Kritik am gestern vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dieser sieht ein künftiges Verbot von an Kinder gerichteter Werbung für Lebensmittel mit zu viel Zucker, Salz oder Fett vor.
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