Das Mindesthaltbarkeitsdatum in seiner jetzigen Form wollen einige abschaffen. Eine Ergänzung zu MHD oder eine Erweiterung der Ausnahmenregelung stehen im Raum. Während das Verbraucherschützer und BMEL als Chance betrachten, äußern Handel und Hersteller Vorbehalte und sprechen sich gegen eine Verpflichtung zur Ergänzung des MHD aus.