Themen der Ausgabe
Deutschland steht vor einer Insolvenzwelle ungeahnten Ausmaßes. Auch wenn die Bundesregierung zu Beginn dieses Jahres die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar hinaus bis zum 30. April dieses Jahres erneut verlängert hat.
Seit November mussten die gastgewerblichen Betriebe aufgrund des verhängten Lockdowns schließen und dennoch haben viele Unternehmen immer noch keine Überbrückungshilfen erhalten. Von den am 28. Oktober zugesagten Novemberhilfen sind bei den Gastronomiestätten nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) bisher nur Abschlagszahlungen angekommen. Unter der Verzögerung leiden auch die Brauereien. „Die Situation ist dramatisch und in der Nachkriegszeit ohne Beispiel“, klagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bund (DBB), Holger Eichele.
Was viele Kleinunternehmer nicht wissen: Sie dürfen die Anträge auf Coronahilfen nicht selbst stellen, sondern müssen dies über ihre Steuerberater tun, um einen Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern, wie es seitens der Behörden heißt. Zusätzlich erschwert wird diese Arbeit für die Steuerkanzleien, weil es zu ständigen Neuerungen seitens des Bundeswirtschaftsministeriums kommt. Schon gestellte Anträge müssen nochmals kontrolliert werden, ob sie nicht zuletzt zu hochgestellt worden sind. Durch die verschleppte Zeit des Staates, werden viele Unternehmen pleite gehen, weil die Auszahlungen für sie entweder zu spät oder gar nicht erfolgen, wie auch im Titelthema auf Seite 6 zu lesen ist.
Pierre Pfeiffer
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