Bottled Cocktails haben schon während Lockdown No. 1 bewiesen, dass sie ein lukratives Geschäftsmodell sein können. Das Tolle: sie funktionieren auch dann, wenn der Laden wieder öffnen darf. Mit diesem Leitfaden erschließen Sie sich das neue Standbein!
1. Zutaten anpassen
Nicht jeder Drink eignet sich zum Bottled Cocktail. Sauerstoff, Säure, Emulgation, Wasser und Temperatur verhalten sich anders als bei frisch zubereiteten Drinks. Daher müssen die Zutaten angepasst werden, vor allem, wenn keine Lieferung á la minute gewährleistet ist. Das heißt: z. B. alternative Säurequellen einsetzen, auf frische Säfte verzichten.
2. Equipment anbieten
Einige Drinks müssen auch vom Kunden finalisiert werden (shaken, rühren). Doch nicht jeder hat das passende Equipment parat. Bar-Tools wie Gläser, Eis oder Werkzeuge mit zu verkaufen, kann den Umsatz steigern und Bestellhemmnisse abbauen.
3. Lieferradius definieren
Reicht mir das Einzugsgebiet, das ich selbst etwa durch Fensterverkauf abdecken kann, oder muss ich expandieren (eigener Lieferdienst, Postversand)? Der Einsatz von lokalen Delivery-Partnern frisst jedoch schnell die Marge auf, weshalb ein landesweiter Versand über z. B. DHL lukrativer sein kann.
4. Hygiene-Auflagen beachten
Die lebensmittelrechtlichen Auflagen im Blick behalten! Klar ist, die Hygiene darf der im Tagesgeschäft in nichts nachstehen. Aber: Wer etwas in verschließbare Gefäße abfüllt und verkauft, gilt in Deutschland als Produzent, der Dinge wie z. B. Rückstellproben, Losnummersysteme oder Kennzeichnungspflicht berücksichtigen muss (z. B. exakter Alkoholgehalt mit einer maximalen Abweichung von 0,3 Vol. %). Eine Ausnahme bildet der Verkauf als lose Ware. Der Drink muss hierfür allerdings auf eine direkte Bestellung hin zubereitet werden und der Flaschenverschluss darf nicht versiegelt werden. Eine Vorproduktion – selbst am gleichen Tag – ist nicht möglich.
5. Über Steuern und Co. informieren
Bei versiegelter, vorproduzierter Ware gelten die Regelungen gängiger Ready-to-Drink-Produkte. Vor dem wirtschaftlich möglicherweise reizvollen Rollout sollte man sich hier daher auf jeden Fall fachkundigen Rat suchen. Doch damit nicht genug: auch den Zoll sollte man auf dem Schirm haben. Hat der verkaufte, versiegelte Bottled Cocktail nämlich weniger als 10 Vol. %, greift die Alkopop-Steuer.