Arbeitgeber vermuten hinter Schwarzarbeit einen rechtsfreien Raum. Unsinn – stattdessen gilt hier das Recht des Stärkeren. Vor deutschen Arbeitsgerichten ist dies regelmäßig nicht der Arbeitgeber. Seltener als früher werde ich zum Thema gefragt: „Da geht doch noch was, oder?“ Meine Antwort: „Meistens geht’s schief.“ Stichwort Erpressbarkeit durch aktuelle und ehemalige Mitarbeiter. Unterschlagung wird – wenn überhaupt – zu spät gemerkt, da man sein Controlling selbst verhindert.

"Aufwand und Risiken stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag"
Treiber des Irrwegs ist das Merkmal der Spürbarkeit. Aufwand und Risiken bei Schwarzarbeit stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag, würde man nur 2 % des Umsatzes hinterziehen. Bei 20 % aufwärts sieht die Sache ganz anders aus. Diese Spürbarkeit in der Tasche ist aber auch in den Daten des Unternehmens aufspürbar. Werte passen nicht mehr zueinander und werfen unangenehme Fragen auf. Im Zuge der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen steht der Finanzverwaltung eine Fülle an Daten in einem bis dato unbekannten Ausmaß zur Verfügung. Welche Erkenntnisse und Schlüsse wird sie wohl daraus ziehen?
Erich Nagl
Business-Experte
www.etl-adhoga.de