DAV Sven-Wulf Schöller
DAV Sven-Wulf Schöller

Krisenmanagement: Greift jetzt die Betriebs-schließungsversicherung?

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht rät

Behördlich verordnete Betriebsschließungen wegen der Coronakrise setzen den Betrieben der Gastronomie stark zu. Was nun zu tun ist, um die Betriebsschließungsversicherung in Anspruch zu nehmen, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht Sven-Wulf Schöller von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im deutschen Anwaltverein (DAV).

Betriebsschließungsversicherung

Wer eine Betriebsschließungversicherung abgeschlossen hat, sollte jetzt handeln. Fachanwalt Schöller erklärt: „Die durch eine behördliche Betriebsschließung entstehenden finanziellen Folgen können durch eine Betriebsschließungsversicherung abgefedert werden.“ Dazu muss eine spezifische Schließungsanordnung für den betroffenen Betrieb vorliegen.

Grundlage der Betriebsschließungspolicen ist das Infektionsschutzgesetz. Einige Versicherer listen einzelne Schließungsgründe – sprich einzelne Infektionsrisiken – in ihren Policen explizit auf.

Pandemien in der Regel nicht versichert

„Naturgemäß ist der Covid-19-Erreger hier nicht genannt, den kannte schließlich vor der gegenwärtigen Situation noch niemand“, führt Schöller aus. Folgerichtig erlebt der Rechtsanwalt in seiner Kanzlei, dass einige Versicherer jetzt zahlen und andere nicht. Diese verweisen zum Beispiel darauf, dass die Leistung bei „neue Viren“ nicht eingeschlossen sei. „Eine Haltung, die ich für zumindest angreifbar halte“, sagt Schöller.

Obliegenheiten erfüllen und Schadensmeldung verfassen

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht rät betroffenen Betrieben daher, in jedem Fall eine formlose Schadensmeldung inklusive Bezifferung der voraussichtlichen Schadenshöhe zu verfassen, um so die vertraglichen Obliegenheiten zu erfüllen. Der Fachanwalt betont: „Ich empfehle das zu tun, auch wenn der Versicherer ablehnt.“ Lehnt der Versicherer die Zahlung ab, sollten betroffene Betriebe einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten und sofort bei ihrem Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage einholen.

Hat der Makler gut beraten?

Hat ein Gastronom gar keine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, lohnt es sich, nach den Gründen dafür zu suchen. Wenn er sich nämlich regelmäßig von einem Versicherungsmakler beraten lässt, hätte dieser ihm eine Betriebsschließungsversicherung als unverzichtbare Police zur Absicherung seines Unternehmens empfehlen müssen. „Hat dieser das nicht getan, sollte überlegt werden, ob der Makler im Schadensfall haftbar zu machen ist“, führt Fachanwalt Schöller aus. Ausnahme: Der Unternehmer hat den Abschluss einer Betriebsschließungspolice nach einer entsprechenden Beratung explizit ausgeschlossen. Das müsste dann in der Beratungsdokumentation entsprechend festgehalten sein.

Über die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV:
Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat 1.100 Mitglieder, 650 dieser Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in versicherungsrechtlichen Fragen die kompetenten Ansprechpartner sowohl für Verbraucher, für Betriebe und für Versicherungsunternehmen. Sie beraten auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen und sind außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung bzw. Abwehr versicherungsvertraglicher Ansprüche tätig.
www.davvers.de

>> Anspruch auf Entschädigung von Staat und Versicherung? Das rät Thomas Aurich.

 

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fizzz 04/2024

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