Keine Angst vor dem Nachverhandeln
1. Ermittlung der Entwicklung der jeweiligen Zinshöhe des Überziehungskredites einschließlich möglicher Zusatzkosten wie Überziehungszinsen, Kreditprovisionen oder Bereitstellungszinsen innerhalb der vergangenen drei Jahre.
Info: Hier bestehen Zinssenkungsspielräume, wenn die Entwicklung der Kreditkosten nicht parallel zur Entwicklung von Geldanlagezinssätzen erfolgte. Dies kann der Unternehmer entweder durch eigene Tages- oder Termingeldanlagen oder durch Nachfrage bei seinem Gesprächspartner feststellen. Konkret: Erfolgten während des überprüften Zeitraums mehr oder weniger regelmäßige Kreditzinssteigerungen, so hätte die Bank die Anlagezinsen grundsätzlich in ähnlicher Weise anpassen müssen. Darüber hinaus sollte der Unternehmer bei jeder Kreditzinserhöhung darauf bestehen, von seiner Bank eine jeweils detaillierte Begründung dafür zu erhalten. Allgemeinplätze wie „Das allgemeine Zinsniveau hat sich eben verändert“ sind keineswegs ausreichend. Ist die Bank zu derartigen Konkretisierungen nicht bereit, sollte auf Beibehaltung des bisherigen Kreditzinssatzes bestanden werden.
2. Feststellen des Umsatzanteils des Betriebes, der während der vergangenen drei Jahre über das Geschäftskonto der jeweiligen Bank geleitet wurde.
Info: Vor allem zunehmende Geschäftsumsätze, die über die kreditgebende Bank geleitet werden, bieten gute Möglichkeiten zur Kostenreduzierung. Das zusätzliche Vertrauen, das der Unternehmer damit seiner Bank entgegenbringt, sollte von dieser auch bei Kreditzinssätzen angemessen honoriert werden.
3. Zusammenstellung sämtlicher wesentlicher Dienstleistungen sowohl des Unternehmers geschäftlich wie privat als auch von Familienmitgliedern, bei denen die Hilfe des Kreditinstitutes in Anspruch genommen wird (zusätzliche Konten, Wertpapierdepots etc.).
Info: Dies gilt ebenfalls für den Gesamtumfang der Dienstleistungen mit dem jeweiligen Kreditgeber. Es ist durchaus angemessen, dies bei Zinssatzverhandlungen offensiv zu vertreten.
Info: Die Vorabinformation bezüglich der Bonitätsstufe ist deshalb wichtig, da sich daran einerseits die Höhe der Zinskosten orientiert und andererseits der Unternehmer rechtzeitig feststellen kann, in welchen Punkten die Bank wirtschaftliche Probleme des Betriebes sieht. Zum Gesprächstermin können somit aktuelle Informationen etwa zur Umsatz- und Gewinnerwartung geliefert werden, die den Verhandlungsspielraum des Unternehmers ebenfalls verbessern helfen. Hilfreich können in diesem Zusammenhang auch umfangreichere Informationen über die finanzielle Lage des Betriebes sein.