Der erste Schritt gemacht, die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen ist bis 31. Dezember 2022 beschlossen. Diese Regelung gilt aber (noch) nicht für Getränke. (Foto: Pixabay)
Der erste Schritt gemacht, die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen ist bis 31. Dezember 2022 beschlossen. Diese Regelung gilt aber (noch) nicht für Getränke. (Foto: Pixabay)

Dehoga begrüßt Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen innerhalb der Gastronomiewirtschaft bis Ende Dezember 2022.

Verlängerung schafft Perspektiven und Zuversicht

Als „richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen. „Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Zöllick. „Die Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende Botschaft.“ Die Spitzen der CDU, CSU und SPD hatten sich am späten Mittwochabend darauf verständigt, dass nun bis zum 31. Dezember 2022 für Speisen in Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Die CSU hatte diese Maßnahme auf die Agenda des Koalitionsausschusses gesetzt, ein besonderer Dank gelte dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder für seinen erfolgreichen Einsatz.

Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auch für Getränke

Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung sei ein „weiterer wichtiger Teilerfolg“ des Verbandes erreicht worden. Der Dehoga werde nicht nachlassen, für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke zu kämpfen.

„Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, werden nicht von der Steuerentlastung profitieren. Und gerade sie sind von der Pandemie ganz besonders gebeutelt“, sagt Zöllick. Zudem habe die Steuersenkung seit 2. November wieder keine Relevanz, da im erneuten Lockdown ausschließlich Abhol- und Lieferservice möglich sind. „Diese Umsätze unterlagen schon immer dem reduzierten Mehrwertsteuersatz“, macht Zöllick deutlich. Diese Differenzierung könnte keiner nachvollziehen. Auch aus diesem Grund sei die überfällige steuerliche Gleichbehandlung für Speisen dauerhaft zu entfristen. Desgleichen fallen für Fertiggerichte aus dem Supermarkt nur 7 Prozent an. „Es wäre widersprüchlich, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern“, so Zöllick. „7 Prozent Mehrwertsteuer stellen eine Stärkung der frisch zubereiteten Speisen, der regionalen Küche und der arbeitsintensiven Gastronomie dar.“ //pip

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GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.