Umstrukturierung: Land stockt auf und verlängert Frist

Die Europäische Union ermöglicht den Mitgliedstaaten aufgrund der Corona-Krise eine erhöhte Förderung bei den Kosten zur Neuanlage von Rebflächen im Rahmen der Umstrukturierung. Wie das rheinland-pfälzische Weinbauministerium mitteilt, wird das Land diese Möglichkeit umsetzen und erhöht die Zuschüsse um 20 Prozent.

Von dieser Möglichkeit profitieren Betriebe, die im Januar 2020 einen Antrag auf Umstrukturierung abgegeben haben, bis zum 30. Juni 2020 die Rebanlagen fertiggestellt und die entsprechende Meldung fristgerecht abgegeben haben.

Auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht mehr möglich ist, haben die Chance, von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren, indem sie bei der zuständigen Kreisverwaltung eine Bankbürgschaft einreichen, die mindestens der Höhe der Bürgschaftsmitteilung entspricht, die jeder Antragsteller erhalten haben soll. (Siehe auch Meldung vom 4.6.2020)

Die Frist für die Abgabe dieser Bürgschaft hat das Land laut Mitteilung bis zum 10. Juli verlängert. Ursprünglich lief Abgabefrist bis zum 30. Juni.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

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