Ausgabe 13/2020

Was lange währt, wird endlich gut

ddw13-2020

D Das Thema Herkunftsprofilierung hat die Diskussionen
der Weinbranche in den letzten drei Jahren bestimmt.
Verschiedene Konzepte wurden diskutiert
und wieder verworfen. Wir haben lange auf die finalen
Vorschläge aus dem Ministerium gewartet, nun
sind sie endlich da: Letzte Woche hat unser Landwirtschaftsministerium
zwei Entwürfe zur Reform des deutschen Weinrechts vorgelegt
und damit den nächsten Schritt auf dem Weg zu einem qualitätsorientierten
Herkunftssystem gemacht.
In solchen Momenten ist es sinnvoll, eine Zwischenbilanz zu ziehen
und sich in Erinnerung zu rufen, warum und mit welchen
Zielen der DWV diesen Reformprozess angestoßen hat. Ich habe
mir daher unsere alten Präsentationen angeschaut, mit denen wir
seit 2017 durch die regionalen Verbände gezogen sind. Nach Vorstellung
des DWV sollte mit einem neuen herkunftsorientierten
Bezeichnungssystem nicht nur unionsrechtlichen
Änderungen Rechnung getragen werden,
sondern es sollte vor allem Vereinfachung und
Transparenz für den Verbraucher bringen. Unterschiedliche
Traditionen und Marketing-Konzepte
und die Tatsache, dass jeder nach seinem
eigenen Regelwerk arbeitete, hatten zu einem
Durcheinander von Bezeichnungen auf den
Etiketten gesorgt. Es sollte ein neues Weinbezeichnungsrecht
geschaffen werden, das das Gesamtangebot des
Weines einbezieht: Eine Angebotspyramide, die Weine der drei
Kategorien umfasst (also ohne und mit geschützter Herkunftsangabe)
und eine qualitative Abstufung in der Spitze vorsieht. Dabei
sollte das neue Weingesetz einen Rahmen setzen. Innerhalb dieses
gesetzlichen Rahmens sollten die Schutzgemeinschaften flexibel
gestalten und (weitere) Kriterien für die einzelnen Herkunftsstufen
nach regionalen Bedürfnissen vorsehen können.
Welche dieser Zielsetzungen wurden nun tatsächlich umgesetzt?
Das Ministerium hat dem Bestreben der Wirtschaft entsprochen,
das Weinrecht stärker am herkunftsorientierten Ansatz des Unionsrechts
auszurichten. Entsprechend dem Grundsatz »je kleiner
die Herkunft, desto höher die Qualität« soll eine Herkunftspyramide
in den Gebieten geschaffen werden. Hinsichtlich der Angabe
kleinerer geografischer Angaben bei Weinen mit geschützter
Ursprungsbezeichnung (g. U.) sind mit steigender Herkunftsstufe
höhere Qualitätsanforderungen vorgesehen. So sind im oberen
Bereich der Pyramide als bundeseinheitliche Kriterien Mindestmostgewicht
sowie Vermarktungszeitpunkt (Ortsweine und
Lagenweine) und eine von den Gebieten festzulegende Beschränkung
des Rebsortenportfolios (Lagenwein) vorgesehen. Entsprechend
der Forderung der Branche können die Gebiete weitere
Kriterien zur Profilierung selbst festlegen. Um diesen Gestaltungspielraum
zu nutzen, müssen hier auf regionaler Ebene Kompromisse
zwischen den einzelnen Erzeugungsformen herbeigeführt
werden. Das wird nicht immer einfach werden!
Aber auch unterhalb der Herkunftspyramiden der Gebiete soll
es Veränderungen geben. So sollen z. B. für »Deutschen Wein«,
künftig weitere Rebsortenangaben zulässig sein.
Für den Verbraucher sollen neue Bezeichnungsregeln dazu
dienen, dass er sich besser in der Herkunftspyramide orientieren
kann. Obligatorische Bezeichnungen »Region
« und »Bereich« sollen dabei für die nötige
Abgrenzung zwischen den Stufen sorgen.
Angepasst an EU-rechtliche Vorgaben ist auch
eine Abschaffung des Systems der Leitgemeinden
vorgesehen, sodass die Trauben aus der Gemeinde
stammen müssen, die auf dem Etikett
angegeben ist.
Einige Regelungen werden
sicherlich noch für Diskussionen in den
nächsten Wochen und Monaten sorgen. Insgesamt
wird diese neue Herkunftspyramide
aber unser System transparenter und international
vergleichbarer machen, so dass wir
uns davon auch neue Impulse für das Exportgeschäft
erhoffen. Jetzt folgen die weiteren
Schritte im Gesetzgebungsverfahren, die hoffentlich
nun zügig beschritten werden.