Unter andrem werden auch Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen, gefördert. (Foto: Porten)
Unter andrem werden auch Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen, gefördert. (Foto: Porten)

Neue Maschinenförderung

Rheinland-Pfälzischer Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat eine neue Maschinenförderung für die Landwirtschaft aufgelegt. Damit möchte er die Landwirte bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung unterstützen.

Erstmals können auch Lohnunternehmen und Maschinenringe eine solche Förderung zur Anschaffung von Pflanzenschutzgeräten, Maschinen und Geräten zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung erhalten. Diese Neuerung sei angesichts der nach wie vor im Vergleich zu anderen Ländern kleinstrukturierten Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz wichtig, um solche kapitalaufwändigen Techniken schneller in der Praxis einführen zu können, so Wissing.

Landwirte können ab sofort Anträge beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel stellen. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent und damit deutlich über dem derzeit vom Bund angebotenen.

Gefördert werden können:

  • Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen,
  • Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen,
  • Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen,
  • neue extensive Bodenbewirtschaftungssysteme zur Direktsaat und Strip-Till-Technik,
  • Doppelmessermähwerke,
  • anerkannte Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräte zur Bewirtschaftung von Rebflächen in Weinbausteillagen,
  • innovative Techniken einschließlich Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft.

Ansprechpartner und für die Abwicklung des Förderverfahrens zuständig ist das DLR Mosel, das landesweit für die Umsetzung einzelbetrieblicher Investitionsförderungsmaßnahmen zuständig ist. Dort sind auch die entsprechenden Antragsvordrucke erhältlich (www.dlr-mosel.rlp.de).

Zur Förderung setzt das Land EU- und Landesmittel ein. Diese werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms »Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung« (EPLR EULLE) angeboten. (ddw)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen