Die Rebsorte Rosa Chardonnay ist vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen.
Die Rebsorte Rosa Chardonnay ist vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen.

Rheinland-Pfalz: Rosa Chardonnay zugelassen

Seit dem 19. Februar 2020 ist die Rebsorte Rosa Chardonnay vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen. Damit ist diese Sorten auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr zu stellen und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für Betriebe, die diese Rebsorte im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben, entfallen alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen. Der Rosa Chardonnay wird in der EU-Weinbaukartei mit der Zahlenkennung 772 geführt werden.

Der Rosa Chardonnay ist laut Züchter (Hochschule Geisenheim University, Institut für Rebenzüchtung) eine Spielart des Chardonnays. Seit 2002 wird die Rebsorte von der Hochschule Geisenheim evaluiert und züchterisch bearbeitet. Ab 2006 erfolgte der Klonenaufbau mit Virustestungen. Die Rebsorte zeichne sich durch eine höhere Fäulnisfestigkeit gegenüber dem klassischen Chardonnay aus, so der Züchter. Das Ertragsniveau sei gut und stabil.

Weiter bemerken die Geisenheimer Forscher, dass „Weine dieser Sorte von Geschmack und Farbe vergleichbar mit einem Chardonnay seien, sich überdies jedoch als körperreicher und komplexer beschreiben ließen“. In Rheinland-Pfalz findet die Sorte bislang eine Verbreitung von rund 6 ha im Anbau. -jb-

 

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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