Mit dem neuen Namen wird auch ein neues Logo eingeführt. Es wird ab diesem Jahr auf dem Frontetikett zu sehen sein.
Mit dem neuen Namen wird auch ein neues Logo eingeführt. Es wird ab diesem Jahr auf dem Frontetikett zu sehen sein.

Aus Erstem Gewächs wird Grosses Gewächs

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Ersten Gewächse im Rheingau, wird mit dem neuen Jahrgang 2018 der Name von Erstes Gewächs in Rheingau Grosses Gewächs umbenannt. Wie die Rheingauer Weinwerbung mitteilte, haben sich die Produzenten der Grossen Gewächse  entschieden, sich an eine deutschlandweite Begrifflichkeit anzulehnen. Ziel sei es, einen einheitlichen Namen für die Klassifizierung von Spitzenweinen in der Kommunikation mit den Kunden zu nutzen.

„Den Konsumenten fällt es schwer die Klassifizierungen auseinander zu halten. Mit der Umbenennung der Ersten Gewächse in Rheingau Grosses Gewächs haben wir einen Begriff gewählt, der schon mit dem Verständnis für hochwertige Weine aufgeladen ist und deutschlandweit für Spitzenprodukte steht, wie eben auch unsere klassifizierten Gewächse“, so Weinbaupräsident Peter Seyffardt.

Besonders die jungen Winzer sehen in dem Namenswechsel Zukunftspotenzial. Sie werden sich nun vermehrt dem RGG - so wie es zukünftig auf dem Etikett stehen wird- anschließen. Die Änderung des Namens wurde zudem zum Anlass genommen die Erzeugungskriterien des Rheingau Grosses Gewächs enger zu stecken. Die Produzenten entschieden sich den maximalen Restzuckergehalt von 13 Gramm pro Liter auf 9 Gramm pro Liter zu reduzieren, um das Geschmacksprofil klarer abzubilden.

Der VDP, mit dessen hochwertigsten Weinen der Begriff Grosses Gewächs für viele Verbraucher untrennbar verbunden ist, dürfte über die Neuregelung zumindest nicht allzu erfreut sein. Da der Name „Grosses Gewächs“ jedoch dem Freihaltebedürfnis unterliegt und darum von dem Verband nicht als Markenname geschützt werden kann, steht den Rheingauern seine Verwendung frei. Hilke Nagel, Geschäftsführerin des VDP, äußert sich auf Anfrage gegenüber der WEINWIRTSCHAFT: „Wir legen natürlich absoluten Wert darauf, dass die Verwendung des Begriffs an strenge Qualitätskriterien gekoppelt ist. Daher haben wir mit dem Rheingau abgestimmt, dass diese gelten müssen." Der VDP sei von Anfang an mit dem Rheingauer Weinbauverband in Kontakt gestanden und über das Umbenennungs-Vorhaben informiert gewesen. Auch die Gestaltung des neuen Logos für die Rheingauer Grossen Gewächse hätte in engem Austausch stattgefunden. -jb, jw-

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen